LG Heidelberg: Zwangsvollstreckung nach Darlehenskündigung mit Erfolg abgewehrt
Die Aufnahme von Darlehen ist riskant. Zahlen Darlehensnehmer ihre Raten nicht mehr oder werden insolvent, droht die Zwangsvollstreckung. Diese kann aber unter Umständen abgewehrt werden, wie ein aktuelles Urteil des