Ein großes Erbe will gut angelegt sein – doch was, wenn die Beratung versagt? Das Landgericht (LG) Paderborn stärkt Anlegerrechte: Am 21. März 2025 sprach es einer Frau 48.466,69 Euro Schadensersatz zuzüglich Anwaltskosten von 1.013,11 Euro nach fehlerhafter Anlageberatung zu (Az. 3 O 488/24). Das Urteil zeigt einmal mehr: Gegen Falschberatung vorzugehen, kann sich lohnen.
Anlegerin will Erbschaft anlegen
Die Klägerin und ihr Ehemann verfügten über mindestens 150.000 Euro aus einer Erbschaft. Auf Empfehlung aus dem Familienkreis vereinbarten sie mit der Beklagten einen Beratungstermin, um diese Mittel anzulegen. Das erste Gespräch fand am 14. November 2019 bei der Klägerin zuhause statt, wobei ihr Ehemann als Zeuge anwesend war. Die Beklagte verschaffte sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Ehepaars und stellte verschiedene Anlageoptionen vor – darunter auch eine Beteiligung an einer GmbH & Co. KG (im Folgenden „G“).
Beraterin verschweigt negative Zahlen
Der Verkaufsprospekt zur Beteiligung wurde der Klägerin wenige Tage später per E-Mail zugeschickt. Dieser stammte aus dem Jahr 2013 mit Nachträgen bis 2016 und enthielt Prognosen für 2016 bis 2018, die sich deutlich von den tatsächlichen Jahresabschlüssen unterschieden. Die Beklagte informierte die Klägerin jedoch nicht über diese Abweichungen. Stattdessen stellte sie kritische Medienberichte (u.a. Finanztest) als falsch dar. Daraufhin investierte die Klägerin 50.000 Euro plus 2.500 Euro Agio in den Fonds und erhielt bis Juli 2024 Ausschüttungen von insgesamt 5.046,42 Euro.
Anlegerin sieht sich getäuscht
Später forderte die Anlegerin die Investitionssumme zurück. Sie sei nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden, habe die negative Presseberichterstattung nicht erfahren und sei nicht auf die veralteten Prospektdaten hingewiesen worden. Weiterhin seien erhebliche Abweichungen der tatsächlichen Geschäftszahlen vom Prospekt nicht erläutert worden. Die Beraterin wies die Vorwürfe zurück, woraufhin die Anlegerin vor Gericht ging.
LG: Gravierender Aufklärungsfehler – Anlegerin erhält vollen Schaden ersetzt
Das Landgericht entschied zugunsten der Anlegerin: Die Beraterin haftet, weil sie wichtige negative Informationen zur Geldanlage verschwiegen hatte. Die tatsächlichen Zahlen für 2016 und 2017 wichen deutlich von den im Prospekt versprochenen Werten ab. Die Anlegerin hatte 52.500 Euro investiert und nur 5.046,42 Euro zurückerhalten. Sie bekommt nun 47.453,58 Euro Schadenersatz sowie 1.013,11 Euro für Anwaltskosten.
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