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Kapitalmarktrecht

Anlegerschutz: Ihr Recht als Anleger - Fachanwältin bundesweit

Zum Thema

Kapitalmarktrecht: Schützen Sie Ihr Vermögen als Anleger

Der Kapitalmarkt bietet zahlreiche Chancen zur Geldanlage, birgt aber auch erhebliche Risiken. Ob Aktien, Fonds, Zertifikate oder Kryptowährungen – die Welt der Finanzen ist komplex und für Laien oft undurchschaubar. Falschberatung durch Banken, fehlerhafte Anlageprospekte oder betrügerische Online-Plattformen können schnell zu hohen finanziellen Verlusten führen.

Als Anleger stehen Sie den großen Finanzinstituten und den Tricks der Betrüger jedoch nicht schutzlos gegenüber. Das Kapitalmarktrecht dient dem Anlegerschutz. Es schafft klare Regeln für Anbieter von Finanzprodukten und gibt Ihnen als Anleger starke Rechte an die Hand – um sich gegen Verluste zu wehren und Schadensersatz zu fordern.

Als Ihre spezialisierte Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht übersetze ich das komplexe Regelwerk in verständliche Handlungsoptionen. Ich kämpfe für Ihr Recht und helfe Ihnen, Ihr investiertes Kapital zurückzuholen. Diese Seite gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle Themen des Anlegerschutzes – von geschlossenen Fonds und Online-Anlagebetrug über Aktien, Zertifikate und Investmentfonds bis hin zu stillen Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen, Kapital-Lebensversicherungen und Sachwertanlagen.

Ihr Kontakt zu uns

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* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Schwerpunktthemen

Unsere Themen im Kapitalmarktrecht

Wählen Sie ein Thema für eine kurze Übersicht auf dieser Seite – oder klicken Sie auf „Zur ausführlichen Seite“ für alle Details, Urteile und Handlungsempfehlungen:

Thema 01
Geschlossene Fonds
Immobilien-, Schiffs- oder Ökofonds in der Krise? Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder Prospektfehlern.
Thema 02
Anlagebetrug Online
Fake-Trading-Plattformen, Krypto-Betrug, Forex-Scam: Wir verfolgen Geldflüsse und machen Ihre Ansprüche geltend.
Thema 03
Offene Immobilienfonds
Erste Fonds wurden 2026 geschlossen. Wir prüfen, ob Ihnen Schadensersatz wegen Falschberatung zusteht.
Thema 04
Genussrechte & Nachrangdarlehen
Hochriskante Anlagen mit Totalverlustrisiko. Wurden Sie nicht ausreichend aufgeklärt? Wir prüfen Ihren Fall.
Thema 05
Prospekthaftung
Fehlerhafte Anlageprospekte begründen Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren und Geschäftsführer.
Thema 06
Aktien & Zertifikate
Falschberatung beim Kauf von Aktien oder Zertifikaten? Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche gegen Bank oder Berater.
Thema 07
Investmentfonds
Falsch beratene Investmentfonds-Anleger haben Ansprüche gegen Banken und Vermittler. Wir prüfen Ihren Fall.
Thema 08
Stille & atypisch stille Beteiligungen
Stille & atypisch stille Beteiligungen wurden oft als attraktive Unternehmensbeteiligung verkauft - die Risiken (Verlustbeteiligung, Totalverlust) aber verschwiegen. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
Thema 09
Genossenschaftsanteile
Genossenschaftsanteile wurden als sichere Anlage beworben. Nach Insolvenzen wie Prokon oder Geno eG stehen viele Anleger vor dem Totalverlust. Wir prüfen Falschberatung und Prospektfehler.
Thema 10
Inhaberschuldverschreibungen
Inhaberschuldverschreibungen (z.B. Prokon, German Pellets) haben tausende Anleger in den Totalverlust geführt. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
Thema 11
Kapital-LV, Rente, Rürup & Riester
Falsch beratene Versicherungsverträge, Widerrufsrechte und Renditeverluste: Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Versicherer und Berater.
Thema 12
Edelmetall- & Sachwertanlagen
Gold, Silber, Baum- und Waldinvestments: Viele Anbieter sind unseriös. Wir prüfen Betrug und Falschberatung.
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Kein Thema passt genau? Schildern Sie mir Ihren Fall direkt. Das erste Gespräch ist kostenfrei.
Thema 01

Geschlossene Fonds: Wenn die sicher geglaubte Anlage wackelt

Geschlossene Fonds – insbesondere Immobilien-, Schiffs- oder Ökofonds – wurden jahrelang als sichere und renditestarke Sachwertanlagen verkauft. Anleger werden hier zu Unternehmern (Kommanditisten), die direkt in ein oder wenige Projekte investieren. Doch die unternehmerische Beteiligung birgt auch ein Totalverlustrisiko.

Aktuelle Entwicklung: Die Insolvenzwelle im Immobiliensektor, wie die der Project Immobilien Gruppe im Jahr 2025, hat die Risiken geschlossener Fonds für tausende Anleger schmerzhaft offengelegt. Viele weitere Fonds stehen massiv unter Druck.

Ihre Rechte als Anleger:

  • Prospekthaftung bei fehlerhaften oder unvollständigen Anlageprospekten
  • Schadensersatz wegen Falschberatung durch Bank oder Vermittler
  • Rückforderung von Ausschüttungen, die als Kapitalrückzahlung verbucht wurden


Lassen Sie Ihre Beteiligung nicht einfach wertlos ausbuchen. Ich prüfe die Prospekte und Ihre Beratungsprotokolle auf Fehler und setze Ihre Schadensersatzansprüche durch.

Thema 02

Anlagebetrug Online: Die wachsende Gefahr durch Fake-Trading-Plattformen

Der wohl am schnellsten wachsende Bereich des Kapitalmarktrechts ist der Anlagebetrug auf unseriösen Online-Trading-Plattformen. Die Täter locken ihre Opfer über Social Media mit Versprechen von extrem hohen Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen, Forex oder CFDs.

Die Betrugsmasche ist fast immer identisch:

  1. Kleiner Einstiegsbetrag (oft 250 €) als Köder
  2. Manipulierte Handelsplattform zeigt beeindruckende Scheingewinne
  3. Persönliche „Betreuer“ drängen zu immer höheren Investitionen
  4. Bei Auszahlungswunsch: Kontaktabbruch oder Forderung weiterer „Gebühren“

BaFin warnt laufend: Die BaFin veröffentlicht fast wöchentlich neue Warnungen vor betrügerischen Plattformen. Allein 2025 und 2026 wurden hunderte Warnmeldungen herausgegeben.

Ich arbeite mit spezialisierten IT-Forensikern zusammen, um Geldflüsse nachzuverfolgen, und mache Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen alle greifbaren Beteiligten – einschließlich der beteiligten Banken – geltend.

Thema 03

Offene Immobilienfonds: Drohen nach ersten Schließungen weitere Verluste?

Offene Immobilienfonds galten lange als „Betongold“ und sichere Alternative zu Aktien. Doch die Immobilienkrise hat auch dieses Segment erreicht. Wenn zu viele Anleger gleichzeitig ihr Geld zurückfordern, geraten die Fonds in Liquiditätsprobleme – der Fonds wird „eingefroren“ oder im schlimmsten Fall abgewickelt.

Erste Schließung Anfang 2026: Im Januar 2026 musste der erste offene Immobilienfonds seit der Finanzkrise die Schließung und Abwicklung einleiten. Dies hat die Nervosität im gesamten Sektor erhöht.

Wurde der Fonds als absolut sichere Alternative zum Tagesgeld verkauft und wurden Sie nicht über das Risiko einer Schließung aufgeklärt, liegt eine Falschberatung vor. Ich prüfe Ihre Situation und helfe Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der beratenden Bank durchzusetzen.

Thema 04

Genussrechte & Nachrangdarlehen: Anlagen mit Totalverlustrisiko

Auf der Suche nach Rendite stoßen Anleger immer wieder auf Produkte wie Genussrechte oder Nachrangdarlehen. Diese werden oft mit attraktiven, festen Zinssätzen beworben. Was viele Anleger jedoch nicht wissen: Es handelt sich um hochriskante unternehmerische Beteiligungen, die nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen.

  • Genussrechte: Kapitalüberlassung ohne Stimmrechte. Im Insolvenzfall steht Ihr Kapital weit hinten in der Rangfolge – Totalverlust ist die Regel.
  • Nachrangdarlehen: Ihre Forderungen werden im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient. De facto bedeutet das fast immer Totalverlust.


Diese Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarkts sind für sicherheitsorientierte Anleger völlig ungeeignet. Wurden Sie nicht explizit auf das Totalverlustrisiko hingewiesen, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz wegen Falschberatung.

Thema 05

Prospekthaftung: Wenn der Verkaufsprospekt nicht die Wahrheit sagt

Der Verkaufsprospekt ist die zentrale Informationsquelle für fast jede Kapitalanlage. Er muss alle wesentlichen Informationen richtig und vollständig enthalten. Eine Prospekthaftung kommt in Betracht, wenn der Prospekt:

  • Unrichtige Angaben enthält (z.B. über Renditeerwartung, Kosten oder Managementerfahrung)
  • Wesentliche Risiken verschweigt (z.B. Totalverlustrisiko, Währungsrisiken)
  • Unvollständig ist und ein irreführendes Gesamtbild der Anlage zeichnet

BGH zur Prospekthaftung: Der BGH hat wiederholt entschieden, dass es auf das Gesamtbild ankommt, das der Prospekt einem verständigen Anleger vermittelt. Selbst wenn alle Einzelangaben korrekt sind, kann der Prospekt in der Gesamtschau irreführend sein.

Die Prospekthaftung richtet sich gegen die Initiatoren des Fonds, die Geschäftsführung und oft auch gegen die Gründungsgesellschafter. Ich analysiere den Prospekt Ihrer Kapitalanlage auf Fehler und prüfe Ihre Schadensersatzansprüche.

Thema 06

Aktien & Zertifikate: Falschberatung und Haftung der Bank

Wer von seiner Bank oder einem Anlageberater zum Kauf von Aktien oder Zertifikaten geräten wurde, ohne über die damit verbundenen Risiken vollständig aufgeklärt worden zu sein, hat möglicherweise Schadensersatzansprüche. Besonders bekannt sind die Fälle rund um Lehman-Brothers-Zertifikate, bei denen tausende Anleger nach der Insolvenz der Investmentbank ihre gesamte Einlage verloren.

Banken und Berater müssen bei der Empfehlung von Wertpapieren die individuelle Risikotoleranz des Kunden berücksichtigen (anlegergerechte Beratung) und über alle wesentlichen Produktmerkmale aufklären (objektgerechte Beratung). Ein Verstoß gegen diese Pflichten begründet einen Schadensersatzanspruch. Ich prüfe, ob Ihnen eine Falschberatung widerfahren ist.

Thema 07

Investmentfonds: Wenn die Rendite ausbleibt

Investmentfonds gelten als breit gestreute, vergleichsweise sichere Anlageform. Dennoch kommt es immer wieder zu Falschberatungen: Anleger werden in Fonds mit zu hohem Risikoprofil investiert, über versteckte Kosten nicht aufgeklärt oder erhalten keine ausreichende Information über die Anlagestrategie des Fonds.

Besonders problematisch sind aktiv gemanagte Fonds mit hohen Ausgabeaufschlägen, die trotz hoher Kosten schlechter abschneiden als einfache Indexfonds. Wenn Ihr Berater Ihnen einen solchen Fonds empfohlen hat, ohne Sie über die Kosten und Alternativen aufzuklären, kann das eine Pflichtverletzung darstellen. Ich prüfe Ihren Fall.

Thema 08

Stille & atypisch stille Beteiligungen: Verlustrisiken oft verschwiegen

Eine stille Beteiligung ist eine Unternehmensbeteiligung, bei der Anleger nach außen nicht als Gesellschafter auftreten, aber am wirtschaftlichen Ergebnis eines Unternehmens teilnehmen. Solche Beteiligungen wurden häufig als Kapitalanlage vertrieben – oft auch in Form einer atypisch stillen Beteiligung. Dabei können Anleger wirtschaftlich stärker am Unternehmen beteiligt sein und Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage tragen.

Typische Pflichtverletzungen sind unvollständige Risikoaufklärung, fehlerhafte Prospekte, fehlende Hinweise auf Nachrang- und Insolvenzrisiken oder die Darstellung als angeblich „sichere“ Anlage. Ich prüfe, ob Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder Prospekthaftung bestehen.

Thema 09

Genossenschaftsanteile: Wenn die „sichere“ Anlage zum Totalverlust wird

Genossenschaftsanteile sind Mitgliedschaftsrechte an einer eingetragenen Genossenschaft. Sie wurden häufig als sichere, gemeinschaftliche und sinnvolle Anlage beworben – etwa mit Dividenden, Renditeaussichten oder sozialer und ökologischer Wirkung.

Tatsächlich können erhebliche Risiken bestehen: Ausschüttungen sind nicht garantiert, die Rückzahlung hängt von der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft ab, und bei Insolvenz drohen der Totalverlust der Einlage oder sogar weitere Zahlungspflichten. Besonders problematisch ist es, wenn Risiken in der Beratung verharmlost oder Verkaufsunterlagen unvollständig waren. Ich prüfe, ob Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, fehlerhafter Informationsunterlagen oder Verletzung von Aufklärungspflichten bestehen.

Thema 10

Inhaberschuldverschreibungen: Prokon, German Pellets & Co.

Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, bei denen der Aussteller (ein Unternehmen) dem Inhaber eine Rückzahlung plus Zinsen verspricht. Sie wurden in den vergangenen Jahren massenhaft von Unternehmen wie Prokon oder German Pellets ausgegeben und an Privatanleger verkauft – oft mit dem Versprechen hoher Zinsen und vermeintlicher Sicherheit.

Nach den Insolvenzen dieser Unternehmen verloren tausende Anleger ihr eingesetztes Kapital. Oft bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Vertriebspartner und Banken, die die Papiere empfohlen haben, ohne ausreichend über das Ausfallrisiko aufzuklären. Ich prüfe, ob Ihnen Ansprüche zustehen.

Thema 11

Kapital-LV, Rentenversicherung, Rürup & Riester: Wenn die Altersvorsorge enttäuscht

Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie staatlich geförderte Produkte wie Rürup- und Riester-Renten wurden jahrzehntelang als sichere Säule der Altersvorsorge verkauft. Doch viele dieser Verträge haben die versprochenen Renditen nie erreicht – und Anleger wurden bei Abschluss nicht ausreichend über Kosten, Risiken und Alternativen aufgeklärt.

Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten: das Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder die Rückforderung von überzahlten Kosten. Ich prüfe Ihren Vertrag und zeige Ihnen, welche Optionen Sie haben.

Thema 12

Edelmetall- & Sachwertanlagen: Gold, Silber, Baum- und Waldinvestments

Anlagen in Gold, Silber und andere Edelmetalle erleben seit Jahren eine Renaissance – und damit auch die Zahl der Betrugsfälle. Unseriöse Anbieter versprechen physische Edelmetalllieferungen oder Lagerung, die nie stattfinden. Auch Baum- und Waldinvestments wurden in den vergangenen Jahren massiv beworben – mit ökologischen Versprechen und hohen Renditeerwartungen, die sich in vielen Fällen als unrealistisch erwiesen haben.

Ich prüfe, ob Ihnen Ansprüche wegen Betrugs, Falschberatung oder Prospektfehlern zustehen. Bei Sachwertanlagen ist schnelles Handeln besonders wichtig, da die Vermögenswerte oft ins Ausland verlagert werden.

Kostenfreies Erstgespräch
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Das erste Telefonat ist kostenfrei und unverbindlich.

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BAFIN-WARNUNG
Prüfen Sie Ihren Anbieter auf der offiziellen BaFin-Website. Aktuelle Warnmeldungen werden dort laufend veröffentlicht.
VERJÄHRUNG BEACHTEN
Ansprüche im Kapitalmarktrecht verjähren oft nach 3 Jahren. Warten Sie nicht zu lange – sprechen Sie uns jetzt an.
AKTUELL

Aktuelle Urteile & Beiträge

Die neuesten Beiträge aus unserem Blog zum Thema Kapitalmarktrecht – mit aktuellen BGH-Urteilen und Praxishinweisen für Bankkunden.

Häufige Fragen

FAQ zum Kapitalmarktrecht

Nicht zwangsläufig. Ein Ausschüttungsstopp ist ein ernstes Warnsignal, bedeutet aber nicht automatisch den Totalverlust. Es ist jetzt entscheidend, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Oft bestehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder Prospekthaftung, die Sie auch bei einer drohenden Insolvenz des Fonds geltend machen können.

Ja, unbedingt. Eine Strafanzeige ist wichtig, damit die Behörden ermitteln können. Unabhängig davon sollten Sie sofort zivilrechtliche Schritte einleiten. Oft gibt es Ansatzpunkte, um Ansprüche gegen die beteiligten Banken oder Krypto-Börsen geltend zu machen.

Die Aussage, eine Kapitalanlage sei "absolut sicher", ist fast immer eine Falschberatung. Jede Anlage am Kapitalmarkt hat Risiken. Wenn Ihr Berater Sie nicht anlage- und objektgerecht aufgeklärt hat, haftet er für Ihre Verluste. Wichtig ist, dass Sie die Falschberatung beweisen können, z.B. durch Beratungsprotokolle oder Zeugen.

Das erste Telefonat ist kostenfrei und unverbindlich. Wir klären die Eckpunkte Ihres Falls und die grundsätzlichen Erfolgsaussichten. Sollte eine tiefergehende Prüfung Ihrer Unterlagen sinnvoll sein, erhalten Sie vorab ein transparentes Angebot für eine kostenpflichtige Erstbewertung.

Ich setze mich persönlich für Ihre Rechte ein.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht verteidige ich bundesweit die Interessen von privaten Anlegern gegenüber Banken, Fondsgesellschaften und unseriösen Anbietern.

Ich weiß, dass finanzielle Verluste eine enorme Belastung darstellen. Deshalb lege ich größten Wert auf eine verständliche, transparente und persönliche Beratung.

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Angelika Jackwerth – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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