...

LG Hamburg: Sportwettenanbieter muss 174.878 Euro zurückzahlen

Sportwetten erfreuen sich seit jeher großer Beliebtheit. Glücksspieler kommen inzwischen auch online auf ihre Kosten: Einige Anbieter ermöglichen das Wetten im Internet. Verbraucher verlieren hohe Summen, können diese aber unter Umständen zurückfordern, wie das Landgericht (LG) Hamburg am 20. März 2023 entschied (Aktenzeichen: 301 O 92/21).

Spielerin wettete mit mehr als 200.000 Euro

Die Klägerin, eine Steuerfachangestellte, setzte im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 21. März 2021 bei einem Sportwettenanbieter 216.102 Euro ein. Sie platzierte die Wetten über ein Kundenkonto, das sie auf einer deutschsprachigen Internetseite des Wettanbieters anlegte. Der Wettanbieter verfügte während dieses Zeitraums über eine Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. Eine Erlaubnis der deutschen Behörden besaß der Anbieter jedoch nicht. Im Mai 2021 forderte die Spielerin den Anbieter zur Rückzahlung ihres Einsatzes auf. Dieser verweigerte die Zahlung; schließlich habe er eine Lizenz für Online-Glücksspiel und Sportwetten besessen. Die Spielerin erhob Klage.

LG: Ohne Lizenz kein Vertrag

Das LG Hamburg entschied, dass der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag über das Online-Wetten nichtig war. Nach dem GlüStV 2012 war das Anbieten von Sportwetten im Internet verboten. Der Anbieter besaß keine Lizenz zum Betreiben eines Online-Casinos nach deutschem Recht, weshalb die Spielerin den Wetteinsatz ohne Rechtsgrund an den Betreiber leistete. Sie kann nun ihren Einsatz zurückverlangen.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten bei Sportwetten und Online-Casino

Wenn auch Sie Geld im Rahmen von Online-Sportwetten und Glücksspiel im Internet verloren haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir haben bereits Einsätze zurückgeholt. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Ansprüche verjähren können und dann nicht mehr eingefordert werden können! Für viele Ansprüche droht Verjährung zum 31. Dezember 2023.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.