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Falschberatung bei Finanzierungen: Schadensersatz gegen Bank oder Berater

Falsch beratener Kredit, ungeeignete Finanzierung, verschwiegene Risiken: Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz – bundesweit.

Zum Thema

Falschberatung bei Finanzierungen: Wenn die Bank ihre Pflichten verletzt

Wer eine Finanzierung aufnimmt – ob für eine Immobilie, ein Unternehmen oder einen größeren Konsumwunsch – vertraut darauf, dass die Bank oder der Finanzberater ihn umfassend und ehrlich berät. Doch in der Praxis werden Beratungspflichten häufig verletzt: Risiken werden verschwiegen, ungeeignete Produkte empfohlen, Kosten nicht transparent dargestellt.

Banken und Finanzberater sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten. Das bedeutet: Die Beratung muss auf die persönliche Situation, die finanziellen Verhältnisse und die Risikobereitschaft des Kunden zugeschnitten sein. Wird diese Pflicht verletzt, entstehen Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich, ob Ihre Bank oder Ihr Berater Beratungspflichten verletzt hat, und setze Ihre Schadensersatzansprüche durch – außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht.

Abschnitt 01

Was ist Falschberatung bei Finanzierungen?

Falschberatung bei Finanzierungen liegt vor, wenn ein Kreditinstitut oder ein Finanzberater seine Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt und dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht. Die Pflichten ergeben sich aus dem Beratungsvertrag, aus § 491a BGB (vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehen) sowie aus der Rechtsprechung des BGH.

Typische Formen der Falschberatung bei Finanzierungen:

  • Empfehlung einer Finanzierung, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden übersteigt

  • Verschweigen von Risiken (z.B. Zinsänderungsrisiko bei variablen Zinsen, Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten)

  • Falsche Angaben zur Gesamtbelastung oder zum effektiven Jahreszins

  • Empfehlung einer ungeeigneten Finanzierungsstruktur (z.B. endfälliger Kredit mit Tilgungsersatz)

  • Verschweigen von Provisionen und Interessenkonflikten des Beraters
Abschnitt 02

Beratungspflichten der Bank: Was Banken leisten müssen

Ein Kreditvertrag ist sittenwidrig, wenn die vereinbarten Konditionen in einem groben Missverhältnis zur marktüblichen Vergütung stehen. Die Rechtsprechung des BGH hat dafür klare Schwellenwerte entwickelt:

Pflicht

Anlegergerechte Beratung

Typische Verletzung

Die Beratung muss auf die persönliche Situation, Kenntnisse und Risikobereitschaft des Kunden zugeschnitten sein.

Inhalt

Empfehlung einer komplexen Finanzierungsstruktur an einen unerfahrenen Kunden

Pflicht

Objektgerechte Beratung

Inhalt

Die Bank muss über alle wesentlichen Eigenschaften und Risiken des empfohlenen Produkts aufklären.

Typische Verletzung

Verschweigen des Zinsänderungsrisikos bei variablen Zinsen

Pflicht

Vorvertragliche Informationspflichten

Inhalt

Bei Verbraucherdarlehen: Standardisierte Europäische Verbraucherinformation (SECCI) vor Vertragsschluss.

Typische Verletzung

Fehlende oder fehlerhafte SECCI-Informationen

Pflicht

Offenlegung von Interessenkonflikten

Inhalt

Provisionen und Vergütungen, die die Beratung beeinflussen können, müssen offengelegt werden.

Typische Verletzung

Verschweigen von Vermittlungsprovisionen

BGH-Grundsatz:

Es ist zu prüfen, ob die empfohlene Finanzierung als ein für den Darlehensnehmer geeignetes Finanzierungsinstrument anzusehen war und ob die Bank den Darlehensnehmer über die spezifischen Nachteile und Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform hinreichend aufgeklärt hat. Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab.

Abschnitt 03

Typische Fälle: Immobilien, Unternehmensfinanzierung, Konsumkredit

Immobilienfinanzierung

Bei der Immobilienfinanzierung sind Falschberatungen besonders folgenreich, weil es um hohe Beträge und lange Laufzeiten geht. Typische Fälle: Empfehlung einer zu hohen Finanzierung ohne ausreichende Prüfung der Tragfähigkeit, Verschweigen des Zinsänderungsrisikos bei kurzer Zinsbindung, falsche Berechnung der monatlichen Belastung, Empfehlung eines endfälligen Kredits mit Tilgungsersatz (z.B. Lebensversicherung) ohne ausreichende Aufklärung über die Risiken.

Unternehmensfinanzierung

Auch Unternehmer können Opfer von Falschberatung werden. Besonders problematisch: Zinsswap-Verträge, die als Absicherung gegen Zinsänderungen verkauft wurden, aber bei sinkenden Zinsen zu erheblichen Verlusten geführt haben. Ich habe in diesem Bereich umfangreiche Erfahrung und vertrete Unternehmer gegen Banken, die Swap-Verträge ohne ausreichende Aufklärung empfohlen haben.

Verbraucherkredit

Auch bei Verbraucherkrediten kommen Falschberatungen vor: überhöhte Zinsen, nicht offengelegte Provisionen des Händlers, unzulässige Gebühren oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die ein nachträgliches Widerrufsrecht begründen können.

Verjährung:

Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung können unabhängig von Ihrer Kenntnis spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Schadens verjähren (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Handeln Sie daher rechtzeitig.

Abschnitt 04

Schadensersatz: Was können Sie fordern?

Bei nachgewiesener Falschberatung haben Sie Anspruch auf Schadensersatz § 249 BGB: Sie sind so zu stellen, als hätte die Falschberatung nicht stattgefunden. Das bedeutet in der Praxis:

  • Anspruch auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten (z.B. Verluste durch eine ungeeignete Finanzierungsstruktur)
  • Rückabwicklung des Kreditvertrags (Rückzahlung aller gezahlten Zinsen und Gebühren gegen Rückgabe der Kreditsumme)
  • Ggf. Freistellung von weiteren Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag
  • Ggf. Ersatz von Folgeschäden (z.B. Kosten für eine Anschlussfinanzierung)

Wichtig: Der Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass Sie die Falschberatung und den daraus entstandenen Schaden nachweisen können. Sichern Sie daher alle Unterlagen: Beratungsprotokolle, E-Mails, Kreditangebote, Vertragsunterlagen.

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Sichern Sie alle Unterlagen: Beratungsprotokolle, E-Mails, Kreditangebote, Vertragsunterlagen. Sie sind entscheidend für den Nachweis der Falschberatung.
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Häufige Fragen

FAQ: Falschberatung bei Finanzierungen

Sichern Sie zunächst alle Unterlagen (Beratungsprotokoll, Kreditangebote, E-Mails, Vertragsunterlagen) und kontaktieren Sie mich. Ich prüfe, ob eine Beratungspflichtverletzung vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.

Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt grundsätzlich im Eigeninteresse der Bank und begründet für sich genommen meist keine Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden; Ansprüche kommen eher bei einer gesonderten fehlerhaften Finanzierungsberatung oder Verharmlosung konkreter Risiken in Betracht.

Das ist ein häufiger Fall. Der BGH hat entschieden, dass Banken bei der Empfehlung von Zinsswap-Verträgen über den anfänglichen negativen Marktwert aufklären müssen. Wenn das nicht geschehen ist, besteht ein Schadensersatzanspruch. Ich habe umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich.

Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Falschberatung Kenntnis erlangt haben oder diese bei zumutbarer Sorgfalt hätten erkennen müssen. Es gibt aber eine wichtige Grenze: Spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs können Schadensersatzansprüche verjährt sein – auch wenn Sie erst später von der Falschberatung erfahren. Deshalb sollte der Fall frühzeitig geprüft werden.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Ich setze Ihre Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei Finanzierungen durch.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht kenne ich die Beratungspflichten von Banken und Finanzberatern genau. Ich prüfe, ob Ihre Bank ihre Pflichten verletzt hat, und setze Ihre Schadensersatzansprüche durch – außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht.

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Angelika Jackwerth – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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