Spieler, die bei einem Online-Wettanbieter ohne deutsche Lizenz Einsätze verloren haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 (Az. I ZR 88/23) klargestellt, dass entsprechende Ansprüche grundsätzlich bestehen. Anlass war eine Klage, in der ein Spieler rund 12.000 Euro zurückforderte, die er bei einem österreichischen Anbieter ohne gültige Erlaubnis in Deutschland eingesetzt hatte.
Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag
Der Kläger hatte seine Verluste in einer Zeit erlitten, in der der Wettanbieter über keine Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012) verfügte. Das Oberlandesgericht Dresden bewertete die geschlossenen Wettverträge daher als nichtig, da sie gegen das geltende Glücksspielrecht verstießen. Die Einsätze seien ohne rechtlichen Grund erlangt worden, weshalb ein Rückforderungsanspruch aus § 812 BGB bestehe. Auch ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das dem Anbieter grundsätzlich eine Konzessionsfähigkeit attestiert hatte, änderte daran nichts, da im maßgeblichen Zeitraum keine wirksame Erlaubnis vorlag.
Klarstellung durch den BGH: Unwirksamkeit ohne Konzession
Der I. Zivilsenat des BGH bestätigte diese Rechtsauffassung. In seinem Hinweisbeschluss stellte das Gericht klar, dass Online-Wetten ohne deutsche Konzession gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und deshalb unwirksam sind. Daraus folgt, dass Spieler ihre verlorenen Einsätze grundsätzlich zurückverlangen können.
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