Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Verbraucher: Mit Urteil vom 15. März 2023 sprach der vierte Senat des BGH einem Versicherten das Recht zu, sich 15 Jahre nach Abschluss mit einem Widerspruch von seiner Lebensversicherung zu lösen (Aktenzeichen IV ZR 40/21). Verbraucher haben damit die Chance, sich noch Jahre später von einer unrentablen Lebens- oder Rentenversicherung zu trennen und das Geld neu anzulegen.
Widerspruch noch nach 15 Jahren möglich?
Der Versicherungskunde entschloss sich am 1. April 2002, in eine Lebensversicherung zu investieren. In der beigefügten Widerspruchsbelehrung wurde er darüber informiert, dass er dem Abschluss dieses Vertrags innerhalb von 14 Tagen ab Zugang dieser Unterlagen widersprechen könne. Der Kunde hielt die kurze Frist nicht ein, sondern erklärte erst am 22. Februar 2017 den Widerspruch und verlangte unter Hinweis auf Belehrungsfehler seine Beiträge zurück. Die Versicherung wies den Widerspruch und das Rückzahlungsbegehren zurück. Der Kunde zog vor Gericht und konnte den BGH von seinem Standpunkt überzeugen.
BGH: Widerspruchsbelehrung muss deutlich auf Form hinweisen
Für den BGH war der Widerspruch auch noch im Jahr 2017 fristgerecht. Der BGH befand zudem, dass der festgestellte Fehler erheblich war, weil dieser einen Versicherungskunden von der Ausübung seines Widerspruchs abhalten konnte. Anders als in § 5a Abs. 1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen, wurde in der Belehrung nicht deutlich angegeben, in welcher Form der Widerspruch einzureichen war. Vor allem war für den Versicherten nicht klar erkennbar, ob der Widerspruch überhaupt einer besonderen Form bedarf und falls ja, welcher. Für den BGH stand damit der Belehrungsfehler fest. Den Einwand der Geringfügigkeit ließ der BGH nicht gelten. Denn der hier gerügte Fehler kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer von der Ausübung seines Rechts abgehalten wird.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Versicherungskunden
Selbst auf den ersten Blick harmlose Fehler können zu einem erfolgreichen Widerspruch führen und Ihnen die Chance bieten, Ihre Altersvorsorge oder finanzielle Absicherung durch eine Lebens- oder Rentenversicherung auf ein besseres Fundament zu stellen. Das gilt vor allem für Rürup-Kunden, denen eine Kündigung untersagt ist. Nutzen Sie die Chance, sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit unserer Kanzlei.