Kunden können betrügerische Apple-/Google-Pay-Zahlungen zurückholen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte eine Sparkasse am 2. April 2024 (Az. 6 O 378/23) zur Rückzahlung von 13.356,25 Euro nebst Zinsen und Anwaltskosten, nachdem Dritte ohne sein Wissen eine virtuellen SparkassenCard erstellt und genutzt hatten.