Schon die begründete Sorge vor einem möglichen Datenmissbrauch personenbezogener Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen – und damit zu Schadensersatzansprüchen führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt in einem Urteil vom 14.12.2023 (Az. C-340/21) die Rechte von Verbrauchern und eröffnet neue