Viele glauben, bei der Rürup-Rente gebe es kein Zurück – doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 (Az. IV ZR 161/23) klargestellt: Wurden Kunden beim Abschluss ihrer Basisrente nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, können sie