Wer unautorisierte Zahlungen oder Kartenmissbrauch rechtzeitig meldet, behält seinen Anspruch auf Erstattung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 (Az. C-665/23) klargestellt, dass Verbraucher nur dann ihr Geld von der Bank zurückzuerhalten, wenn sie den Missbrauch