Viele Verbraucher hadern mit ihren Lebens- und Rentenversicherungen. Doch ein aktuelles Urteil macht Hoffnung: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 18. Dezember 2024 (Az. IV ZR 368/21), dass der Widerspruch gegen vier Altverträge zulässig ist – und eröffnet damit neue Chancen