Wer wissen will, was das Finanzamt über ihn gespeichert hat, kann jetzt einfacher Auskunft verlangen. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte mit Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. IX R 25/22) klar: Auch „archivierte oder nur mit erhöhtem Aufwand zugängliche Daten“ müssen