Wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2025 (Az. VI ZR 67/23) zeigt, kann ein unzulässiger SCHUFA-Eintrag schon bei ersten wirtschaftlichen Nachteilen einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen – etwa bei gesperrten Kreditkarten oder drohenden Kontokündigungen. SCHUFA-Eintrag