Wer seine Schulden begleicht, darf nicht dauerhaft durch negative Einträge bei SCHUFA & Co. belastet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied, dass die fortgesetzte Speicherung erledigter Forderungen unzulässig ist – und sprach dem Betroffenen 1.040,50 Euro immateriellen Schadensersatz zu (Urteil