Bezahlt – aber weiterhin ein negativer SCHUFA-Eintrag? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) entschieden, dass Zahlungsstörungen auch nach Forderungsausgleich gespeichert werden dürfen; im Einzelfall können Verbraucher jedoch Löschung und Schadensersatz nach DSGVO verlangen, wenn ihre Interessen