Das Geschäft mit grünen Anlagen boomt. Anleger sind bei diesen Angeboten mehr denn je gefordert, die Spreu vom Weizen zu trennen. Helfen kann dabei die Finanzaufsicht. Am 10. Oktober 2023 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) davor, dass Anlagen der Green Agrotrade AG ohne gebilligten Verkaufsprospekt angeboten werden.
Nachhaltige Geldanlage?
Das schweizerische Unternehmen wirbt auf der eigenen Website mit Förderung des Ausbaus von nachhaltiger Landwirtschaft. Das Konzept wird unter dem Remote Full-Service Farming vermarktet: Das bedeutet, dass der Anleger einen Teil eines Hofs pachtet und an dessen Erträgen beteiligt wird. Insbesondere geht es um die Beteiligung am Anbau von CBD-Hanfpflanzen. CBD ist die Abkürzung für den Wirkstoff Cannabidiol, der aus der Hanfpflanze stammt. Die landwirtschaftliche Arbeit wird von der Green Agrotrade AG übernommen, der Anleger muss nichts weiter tun und kann sich über den nachhaltigen Ertrag freuen.
Was fehlt ist der Verkaufsprospekt
An nachhaltiger Landwirtschaft teilhaben, ohne sich dabei die Hände schmutzig zu machen – das klingt für die meisten Menschen wohl zu schön, um wahr zu sein. Und genau das scheint hier die Crux zu sein: Die BaFin weist aktuell darauf hin, dass die Green Agrotrade AG ihr Geschäft offenbar ohne den notwendigen Verkaufsprospekt betreibt. Der Prospekt muss alle gesetzlichen Mindestinformationen enthalten, die für eine fundierte Investitionsentscheidung des Anlegers relevant sind. Die BaFin prüft zudem, ob der Prospektinhalt verständlich und koheränt ist. Das Ergebnis: An einem solchen Prospekt fehlt es hier.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei verbotenen Anlagegeschäften
Die Warnung der BaFin ist regelmäßig ein starkes Alarmsignal für Verbraucher. Wenn auch Sie Ihr Geld dort eingezahlt haben, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Zudem kann Strafanzeige gestellt werden. Wir klären in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Termin, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.