Online-Glücksspiel erfreut sich großer Beliebtheit. Die Corona-Pandemie treibt die Community immer mehr in den digitalen Raum, wo sie dann nicht selten ihre Ersparnisse verspielen. Das wollte ein Verbraucher nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das Landgericht (LG) Aachen sprach ihm am 28. Oktober 2021 die stattliche Summe von rund 180.000 Euro zu (Aktenzeichen: 12 O 510/20).
Massive Verluste durch Online-Roulette
Der Kläger, ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, verspielte in den Jahren 2013 bis 2020 sein Erspartes im Online-Casino „www.casinoclub.com“. Die Betreiberin der Internetseite hatte ihren Firmensitz auf der Insel Malta, wo sie auch eine Glücksspiellizenz besaß. Für ihr Geschäft in Deutschland lag allerdings keine Erlaubnis vor. Der Kläger wusste nichts von der fehlenden Glücksspielerlaubnis. Erst Anfang Oktober 2020 erfuhr er, dass es sich um ein illegales Geschäftsmodell handelte und forderte sein verlorenes Geld zurück.
LG Aachen: Glücksspielstaatsvertrag soll Verbraucher schützen
Das Gericht gab dem Verbraucher in allen Punkten Recht. Das Glücksspielunternehmen musste sich von einem Gericht in Deutschland nach deutschem Recht beurteilen lassen. Nicht gelten ließen die Richter das Argument, dass sich das Angebot gar nicht an Deutsche richten würde und sich dies auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergäbe. Die wenigsten Verbraucher würden die AGB sorgfältig lesen und der Glücksspielanbieter warb außerdem aktiv in deutscher Sprache auf seiner Plattform. Der Anbieter könne sich nicht durch versteckte Klauseln in den AGB aus seiner Verantwortung ziehen.
Das Gericht bestätigte auch den Verstoß der Anbieterin gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der die Verbraucher vor Fällen wie dem vorliegenden schützen soll: nämlich suchtfördernde und betrügerische Erscheinungsformen des Glücksspiels. Zwar wurden die Anforderungen an das Online-Glücksspiel in Deutschland seit dem 1. Juli 2021 etwas gelockert, doch finden diese Normen rückwirkend keine Anwendung. Das Gericht führte in ihrem Urteil schließlich an, dass es keine Rolle spielen dürfe, ob ein Spieler wusste, dass das genutzte Glücksspiel Angebot illegal sei.
Dem Kläger steht somit der Ersatz seines gesamten Verlustes zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 180.000 Euro zu.
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Mit diesem verbraucherfreundlichen Urteil reiht sich das Gericht an die Rechtsprechung der letzten Jahre ein (JARCKWERTH berichtete: LG Nürnberg-Fürth und LG Mainz: Online-Spieler gewinnen erneut gegen Casino). Die Glückspielbranche erwirtschaftet immer mehr Gewinne – leider meistens zu Lasten von Spielern. Urteile wie dieses machen Mut: das Internet ist auch für solche Firmen kein rechtsfreier Raum und auch Sie haben die Möglichkeit, Ihr verlorenes Geld wieder zurückzuerlangen. Wir prüfen Ihre Ansprüche, damit Sie von der verbraucherschützenden Rechtsprechung der letzten Jahre profitieren können. Vereinbaren Sie zu diesem Zweck ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einer Rechtsanwältin.