Der Handel mit Aktien auf Online-Plattformen ist modern und unkompliziert. Datenschutz wird dabei oft als lästig empfunden. Die Vorteile zeigen sich hier: Das Landgericht (LG) München I sprach einem Scalable-Kunden wegen eines Datendiebstahls Schadensersatzansprüche zu (Urteil vom 09. Dezember 2021, Aktenzeichen: 31 O 16606/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Datenleck beim Marktführer
Ein Verbraucher aus Deutschland nutze Scalable Capital, selbsternannter Marktführer der Online-Broker und Robo-Adviser, für seine Geldanlage. Im Oktober 2020 meldete Scalable einen Datenschutzvorfall, bei dem es zu einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten gekommen war. Unbekannten war die Erbeutung hochsensibler Daten wie Adresse, Steuer-ID, Kontonummern und Ausweiskopien gelungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg stellte fest, dass insgesamt etwa 389.000 Datensätze von rund 33.200 Personen entwendet wurden. Möglich wurde dieser Datendiebstahl dadurch, dass Scalable bei dem früheren IT-Dienstleister Zugangsinformationen hinterlegt hatte. Nach Ende der Geschäftsbeziehung in 2015 wurden die Zugangsdaten und Passwörter unverändert weiter verwendet. Mit den erbeuteten Daten versuchten die Hacker, Kredite zu erlangen und stellten diese zur Veräußerung ins sogenannte Darkweb. Als der Kläger bemerkte, dass es zehn fehlgeschlagene Zugangsversuche auf sein E-Mail-Konto gegeben hatte, reichte er Klage ein.
LG München I: Scalable hielt Sicherheitsmaßstäbe nicht ein
Das Gericht sprach dem Kläger nicht nur Schadensersatz von 2.500 Euro zu, sondern verpflichtete Scalable auch, dem Kläger alle hieraus in Zukunft entstehenden Schäden zu ersetzen. Das Urteil stützt sich auf § 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Abfangen der hochsensiblen Daten wäre vermeidbar gewesen. Bei Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßstäbe durch Scalable wäre es nicht zu dem Schaden gekommen.
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