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Lohnt Ausstieg aus Lebens- oder Rentenversicherung?

Viele Anleger sind mit ihrer Lebens- und Rentenversicherung, Riester oder Rürup unzufrieden. Der ausgewiesene Rückkaufwert ist oftmals niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge. Hintergrund ist oftmals, dass lediglich der Sparanteil für die Anleger gewinnbringend angelegt wird, der Kostenanteil für Abschlusskosten und Vermittlerprovisionen und der Risikoanteil jedoch außen vor bleiben. Da stellt sich also die Frage, ob ein vorzeitiger Ausstieg lohnt. Hierfür gibt es mehrere Handlungsoptionen.

Kündigung

Eine Kündigung ist in der Regel zwar mit kurzer Frist möglich. Der Anleger erhält dann allerdings nur den Rückkaufswert. Da die Kosten in Abzug gebracht werden, ist das Ergebnis oftmals niedriger als die Summe der eingezahlten Prämien. Das gilt vor allem bei einer frühzeitigen Kündigung. In den ersten Monaten nutzt die Versicherung das Geld, um den Risikoanteil und die Kosten auszugleichen. Erst danach wird das Geld gewinnbringend angespart. Aktuelle Rückkaufmitteilungen geben Auskunft.

Widerspruch

Als Alternative bietet sich der Widerspruch an. Der Anspruch richtet sich auf Erstattung der gesamten eingezahlten Beiträge nebst Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Nutzungsersatz für die Gewinne, die die Versicherung mit dem angesparten Geld erzielt hat.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Police zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurde und eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthält. Beim Policenmodell wurden die Widerrufs- bzw. Widerspruchsregelungen erst nach Vertragsschluss übersandt. Die Fehlerhaftigkeit der Belehrung lässt sich nur im konkreten Einzelfall feststellen. Gerichtlich bereits anerkannte Belehrungsfehler sind

  • Schriftformerfordernis statt Textform
  • Drucktechnische Hervorhebung etwa durch Farbe, Schriftart oder Schriftgröße, Einrücken, Einrahmen
  • Keine Vorlage vollständiger Unterlagen wie Verbraucherinformationen nach 10a VAG
  • Kein Hinweis auf Rechtsfolgen

In den Fällen hat die Frist nicht zu laufen begonnen, so dass ein Widerspruch auch heute noch möglich ist. Insoweit muss jedoch anwaltlich geklärt werden, ob sich ein Widerspruch in dem konkreten Einzelfall auch wirtschaftlich lohnt.

Schadensersatz

Sofern die Beratung fehlerhaft war, besteht überdies die Möglichkeit, die Versicherung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte hat erst kürzlich ein positives Urteil vor dem Landgericht Hannover erstritten, welches die Versicherung zur Zahlung von 15.435,22 € an unseren Anleger verpflichtete (link zu unserem Vorbericht). Auch das Oberlandesgericht Köln hat am 26. Juli 2019 entschieden, dass eine Versicherung wegen unzureichender Beratung auf Schadensersatz in Höhe von 52.000,00 € nebst Zinsen haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits schon früher am 16. Januar 2014 hatte die Kanzlei für einen Anleger ein Urteil erstritten, wonach die Versicherung zur Zahlung von 6.315,79 € verurteilt worden war.

Sonstiges

Der Versicherungsnehmer kann seine Versicherung beitragsfrei stellen. Da die Kosten weiter laufen, kann sich das allerdings negativ auf das Ergebnis auswirken. Der Anleger kann seine Policen auch zum Verkauf anbieten. Es gibt inzwischen einige Gesellschaften, die sich auf den Ankauf von Versicherungen spezialisiert haben. Bei der Wertfindung orientiert sich der Käufer allerdings nicht am Rückkaufswert, sondern am sogenannten „inneren Wert“.

Unterstützung durch Fachanwältin

Bei Fragen zu der Übernahme durch Proxalto oder von Ausstiegs- oder Schadensersatzmöglichkeiten können Sie Ihre Angelegenheit gerne von der Fachanwältin Angelika Jackwerth überprüfen lassen.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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