Lange Bearbeitungszeiten, ungewisser Ausgang, hohe Prozesskosten, auch unser ansonsten gut funktionierender Rechtsstaat trägt nicht immer zur persönlichen Zufriedenheit bei. In vielen Lebenssituationen kommt selbst bei gewonnenem Prozess keine echte Lebensfreude auf, denn das Nachbarschaftsverhältnis ist nun vollständig zerrüttet, der ehemalige Geschäftspartner nachhaltig erbost, der Ex-Mann und Kindesvater zu keinerlei Entgegenkommen bei allen zukünftigen Verhandlungen im Alltag bereit. Auch Gewinnen kann mit Nachteilen verbunden sein!
Die Lösung: Mediation
Hierzu gibt es eine Alternative: außergerichtliche Streitbeilegung im Wege der Mediation. Die Mediation bietet die Chance, langwierige Beweisaufnahmen, teure Sachverständigengutachten und Urteilskosten zu vermeiden, stattdessen sich die Möglichkeit zu verschaffen, Geschäfts- und andere Beziehungen mit dem Gegner fortsetzen und gegebenenfalls sogar ausbauen zu können. Auf Neudeutsch würde man sagen: WIN-WIN!
Sinn der Meditation
Sinn der Mediation ist es, den Hintergrund des Streits zu ergründen und einen für beide Parteien gangbaren Weg für die Zukunft gemeinsam zu erarbeiten. Das können natürlich nur die Parteien selbst. Sie sind daher die Hauptakteure bei der Mediation. Sie haben ausreichend Gelegenheit, gehört zu werden, ihre persönliche Sicht der Dinge, ihre Vorstellungen über eine gütliche Einigung und ihre Prioritäten für diese Einigung darzulegen und die Sicht der anderen Seite zu hören und bestenfalls auch zu verstehen. Damit sind die Voraussetzungen für eine maßgeschneiderte Lösung für beide Parteien schon erfüllt. Die Betroffenen selbst, mit Unterstützung ihrer Anwälte, suchen eine Lösung, die zu ihrer Situation passt, statt sich eines Diktats von dritter Stelle, in Form eines Urteils, unterordnen zu müssen.
Die Aufgabe des Mediators
Aufgabe des Mediators und der Mediatorin ist es, die Lebenssachverhalte, aus denen der Streit entstand, von den Parteien selbst umfassend darstellen zu lassen und entsprechende Nachfragen zu stellen, so dass alle Beteiligten von demselben Sachverhalt ausgehen können bei der Suche nach einer Lösung.
Es ist ferner Aufgabe des Mediators, rechtliche Fragen zu beantworten. Er hilft bei der kreativen Lösungssuche und kann durchaus Vorschläge unterbreiten, jedoch keine Entscheidungen treffen.
Das Mediationsverfahren
Das Verfahren ist freiwillig. Es setzt ein ausdrücklich erklärtes Einverständnis beider Parteien voraus. Das Einverständnis bezieht sich zunächst allein auf das Verfahren und die Auswahl des Mediators selbst, mehr nicht.Die Justizverwaltungen haben schon lange erkannt, dass diese Art der Streitbeilegung schneller und kostengünstiger ist und nachhaltiger für Rechtsfrieden sorgen kann. Auch das Land Niedersachsen bietet daher gerichtsnahe Mediation an. Bereits rechtshängige Klageverfahren können, bei Einverständnis beider Parteien, in einer Güteverhandlung vor einem sog. Güte-Richter ihre eigenen Lösungsvorstellungen miteinander aushandeln.Viele Verfahren konnten durch Anwälte unsere Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte auf diesem Wege erfolgreich abgeschlossen werden.
JACKWERTH Rechtsanwälte informieren
Wünschen Sie weitere Auskünfte, kontaktieren Sie uns hierzu einfach.