Wer infolge von Online-Glücksspiel viel Geld verloren hat, kann auf den Schutz der Gerichte hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig urteilte am 23. Februar 2023 zugunsten eines Spielers, so dass diesem ein Erstattungsanspruch in Höhe von 45.584 Euro gegen den Betreiber eines Online-Casinos zusteht (Aktenzeichen: 9 U 3/22, nicht rechtskräftig). Dies spielt Betroffenen in die Karten.
Betreiber verweigert Rückzahlung
Der in Braunschweig lebende Spieler hatte sich in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis 2. Juli 2019 mit einem Spieleinsatz von 53.633 Euro an Glücksspielen beteiligt. Von diesem Geld wurden ihm lediglich 8.049 Euro zurückgezahlt, der Großteil verblieb bei dem Betreiber des Online-Casinos. Dieser weigerte sich, den Restbetrag zurückzuerstatten und begründete das mit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Danach sollten bei Streitigkeiten wegen des Online-Glücksspiels ausschließlich die Gesetze Maltas gelten. Mit dieser Klausel wollte der Betreiber der Website das Verbot des Online-Glücksspiels umgehen, welches zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in den meisten Bundesländern – so auch in Niedersachsen – verboten war.
OLG spricht Spieler 45.584 Euro zu
Das OLG schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an und sprach dem Spieler einen Anspruch gegen den Betreiber des Online-Casinos in Höhe der vollen verbleibenden 45.583 Euro zu. Die Klausel des Betreibers, mit der nur ausländische Gesetze Anwendung finden sollten, sei benachteiligend. Der Verstoß des Betreibers, Online-Glücksspiel in Niedersachsen anzubieten, reicht für die Unwirksamkeit des Vertrags aus. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen
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