Schlechte Beratung bei der Altersvorsorge kann schwerwiegende Folgen haben. Nach einem Gutachten des Bamberger Finanzwissenschaftlers Professor Andreas Oehler entsteht Anlegern bei der privaten Altersvorsorge jährlich ein Schaden von insgesamt mindestens 50 Milliarden Euro.
Das Gutachten hat insbesondere die Schäden im Blick, die durch mangelhafte Beratung und wenig Kundenorientierung entstehen. Auch der Mangel an Ganzheitlichkeit im Verbraucherschutz wird als Grund für die schlechten Zahlen genannt. Die Schätzungen im Bezug auf die Schäden belaufen sich bei „Riester“-Produkten auf jährlich mindestens 1 Milliarde Euro, bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen auf ca. 16 Milliarden Euro und bei Finanzprodukten des „grauen“ Kapitalmarktes, etwa geschlossenen Fonds auf ca. 30 Milliarden Euro.
Trotz der Reformansätze im Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen werden die Regulierungsbestrebungen als weitestgehend unbrauchbarbezeichnet. Dies liegt vor allem an der zersplitterten Regulierung zu Produktinformationen. Auch die Regulierung zur Beratung durch Protokollpflichten oder zur Honorarberatung sei „alles andere als standardisiert, nachvollziehbar und für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich.“
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Im Anschluss an die Problemanalyse spricht die Studie verschiedene Handlungsempfehlungen und Lösungsmöglichkeiten aus. Professor Oehler fordert insbesondere ein verbrauchergerechtes, systematisches Rechtssystem mit Beweislastumkehr für alle Bereiche der Altersvorsorge und der Verbraucherfinanzen. Außerdem fordert er eine standardisierte, verständliche und vergleichbare Regulierung der Produktinformation und der Beratung.