Schadensersatzansprüche gegen Banken, Berater, Vermittler, Treuhänder oder sonstige Verantwortliche verjähren zum 31. Dezember 2021 und können daher nur noch bis zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden. Deutschlandweit ist die Rechtsprechung noch uneinheitlich. Zuletzt berichteten wir über das erfreuliche Urteil des Landgericht Münchens I vom 18. Mai 2021, mit dem die Richter dem Anleger Schadensersatz in Höhe von fast 55.000,00 Euro gegen seine Bank zusprachen.