EuGH: Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel am eigenen Wohnsitz einklagbar

Wer bei einem Online-Casino ohne gültige nationale Lizenz Geld verloren hat, kann seine Spielverluste im eigenen Wohnsitzstaat einklagen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 15. Januar 2026 (Az. C-77/24) entschieden. Das Urteil stärkt die Rechte von Spielern und verbessert die Chancen, Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel erfolgreich zurückzufordern.

Online-Casino in Malta ohne Lizenz

Ein in Österreich wohnhafter Verbraucher nahm an Online-Glücksspielen eines maltesischen Anbieters teil. Zwar besaß der Anbieter eine Lizenz in Malta, jedoch nicht über die in Österreich erforderliche Konzession.

Nach hohen Verlusten verklagte der Spieler sowohl die zwischenzeitlich liquidierte Gesellschaft als auch deren Geschäftsführer persönlich.

Nach nationalem Recht des Klägers sind Glücksspielverträge ohne nationale Lizenz nichtig. Zudem kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführer in Betracht kommen. Die beklagten Direktoren beriefen sich hingegen auf maltesisches Recht und die Zuständigkeit maltesischer Gerichte.

EuGH: Maßgeblich ist der Wohnsitz des Spielers

Der EuGH stellte klar: Bei Schadensersatzansprüchen aus illegalem Online-Glücksspiel gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist. Das ist dort, wo der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Entscheidend ist somit nicht der Sitz des Online-Casinos oder dessen Geschäftsführung, sondern der Wohnsitz des Spielers.

Betroffene können ihre Rückforderungsansprüche wegen illegalen Online-Glücksspiels nach dem Recht ihres Heimatstaates geltend machen.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Spielverluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückfordern

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Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, Spielverluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern, und vertreten Sie gegenüber ausländischen Anbietern und deren Verantwortlichen.

 

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