Phishing-Angriffe auf Verbraucher nehmen zu. Die Methoden der Täter, an sensible Kontodaten zu kommen, sind vielfältig. Oft geht es um Verluste von tausenden Euro. Um so erfreulicher ist es, dass das Landgericht (LG) Heilbronn am 2. April 2024 zu Gunsten eines Lehrers entschied, der Opfer eines Phishing-Angriffs über Apple Pay geworden war (Aktenzeichen: Bm 6 I 378/23, 6 O 378/23). Für viele Phishing-Opfer Ansporn, verlorenes Geld zurückzuholen.
Lehrer unterhält Konto bei der Sparkasse
Opfer des Phishing-Angriffs und späterer Kläger war ein Lehrer, der bei der Sparkasse ein Girokonto führte und das Onlinebanking des Kreditinstituts nutzte. Über den Zahlungsdienstleister Apple Pay bestand die Möglichkeit, eine digitale Sparkassencard zu erstellen, mit der bezahlt werden kann. Der Lehrer hatte jedoch keine solche Karte.
Sparkassencard ohne Wissen des Kunden generiert
Im Dezember 2022 stellte der Kontoinhaber erschrocken fest, dass innerhalb von drei Tagen Zahlungen in Höhe von insgesamt 13.256,25 Euro von seinem Girokonto abgebucht worden waren. Die Zahlungen wurden ohne Wissen des Kunden mit einer digitalen Sparkassen-Card via Apple Pay getätigt. Die Karte wurde in verschiedenen Geschäften in Hamburg verwendet, obwohl sich der Lehrer zu diesem Zeitpunkt nicht in der Stadt aufhielt.
Bank verweigert Erstattung
Der Lehrer meldete den Vorfall bei der Sparkasse und erstattete Anzeige gegen den unbekannten Täter. Anschließend forderte er die Erstattung der gesamten Summe. Er argumentierte, dass die digitale Sparkassenkarte ohne sein Wissen erstellt worden sei und er niemals wissentlich eine Freigabe erteilt habe. Vielmehr habe der Täter sich illegal Zugang zum Onlinebanking verschafft. Zudem hätte die Sparkasse aufgrund der schnell aufeinanderfolgenden Zahlungen Verdacht schöpfen müssen. Die Sparkasse wies das Erstattungsverlangen des Lehrers zurück und behauptete, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, indem er dem Täter Zugang zu seinem Girokonto ermöglicht habe. Der Verbraucher zog daraufhin vor Gericht.
LG: Sparkasse muss dem Kunden sämtliche Zahlungen erstatten
Das Gericht stellte sich auf die Seite des Geschädigten und sah es als erwiesen an, dass der Lehrer die Zahlungen nicht autorisiert hatte. Phishing sei keine Ausnahme, sondern eine systematisch geführte Betrugsmasche, bei der dem einzelnen Verbraucher in der Regel kein grobes Mitverschulden anzulasten sei. Die Sparkasse muss dem Lehrer nun die volle Summe über 13.356,25 Euro zuzüglich Verzugskosten von 1.134,55 Euro und 75,74 Euro erstatten.
Bei Phishing-Angriffen: JACKWERTH Rechtsanwälte einschalten
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