LG München I: 19.000 Euro-Rückzahlung nach EUFIMA-Vermittlung

Im Zusammenhang mit fondsgebundenen Renten- bzw. Lebensversicherungen, die über die EUFIMA AG vermittelt wurden, erreichen uns wiederholt Anfragen zu Einmalzahlungen und sogenannten „Treuefonds“-Bausteinen. In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) München I (Az. 41 O 15803/24) konnte erreicht werden, dass die Gegenseite an unseren Mandanten 19.000 Euro zahlt und 67 Prozent der Verfahrenskosten trägt.

Der Fall: „Treuefonds“ und Fragen zur Verwendung der Einmalzahlungen

Ausgangspunkt war der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die nach Darstellung unseres Mandanten von der EUFIMA AG (heute Expert.Versicherung AG) unter anderem als Altersvorsorge empfohlen wurde. Unser Mandant leistete Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 28.350 Euro. Nach seiner Schilderung ergaben sich im weiteren Verlauf Fragen zur Entwicklung, zu Kosten und vor allem zur Verwendung der Einmalzahlungen. Nachdem eine außergerichtliche Klärung nicht erreicht werden konnte, wurde die Sache gerichtlich weiterverfolgt.

LG München I: Vergleich geschlossen

Im Verfahren wurden unter anderem Fragen zur ordnungsgemäßen Beratung und Dokumentation thematisiert – gerade bei komplexen Vorsorge- und Anlageprodukten ein zentraler Punkt. Außerdem war streitig, ob über wesentliche Umstände (z. B. Risiken, Laufzeit, Kosten/Provisionen und die Struktur eines „Treue“-Bausteins) zutreffend, vollständig und verständlich aufgeklärt worden war. Schlussendlich einigten sich die Parteien auf einen für unseren Mandanten vorteilhaften Vergleich. Damit konnte das Verfahren kurzfristig und zur Vermeidung weiterer Prozessrisiken beendet werden. Unser Mandant hat das Geld inzwischen erhalten.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Prüfung von Anlagemodellen

Wenn Ihnen im Zusammenhang mit Versicherungen, „Treue“-Modellen, Einmalzahlungen oder Vermittlungskonzepten etwas unklar vorkommt, kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer Unterlagen, der Anspruchsdurchsetzung und – wenn sinnvoll – bei der Verhandlung tragfähiger Vergleiche.

 

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