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Kapital-LV, Rürup & Riester: Wenn die Altersvorsorge enttäuscht

Falsch beratene Lebensversicherung, Widerrufsrecht, überhöhte Kosten: Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Versicherer und Berater – bundesweit.

Zum Thema

Kapital-LV, Rürup & Riester: Wenn die versprochene Altersvorsorge nicht hält, was sie verspricht

Kapital-Lebensversicherungen, Rürup-Renten und Riester-Verträge wurden jahrzehntelang als sichere Säule der privaten Altersvorsorge verkauft. Banken, Versicherungsvertreter und freie Berater empfahlen diese Produkte mit dem Versprechen stabiler Renditen, staatlicher Förderung und lebenslanger Absicherung.

Die Realität sieht für viele Versicherungsnehmer anders aus: Die versprochenen Renditen wurden nicht erreicht, die Kosten waren deutlich höher als kommuniziert, und bei vorzeitiger Kündigung entstehen erhebliche Verluste. Viele Verträge wurden ohne ausreichende Aufklärung über Kosten, Risiken und Alternativen abgeschlossen.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich, ob Ihr Vertrag fehlerhaft war oder ob Ihnen Beratungspflichtverletzungen zugestanden haben. Ich prüfe insbesondere dasWiderrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung und die Rückforderung von überhöhten Kosten.

Abschnitt 01

Kapital-Lebensversicherung: Widerruf und Schadensersatz

Kapital-Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Der BGH hat in mehreren Grundsatzurteilen entschieden, dass Versicherungsnehmer solche Verträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen können – das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“.

Das ewige Widerrufsrecht

Wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft war, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet: Sie können den Vertrag noch heute widerrufen und die Rückzahlung aller gezahlten Prämien abzüglich des Risikoschutzes verlangen – auch wenn der Vertrag bereits gekündigt oder abgelaufen ist.

Vertragsart

Kapital-LV und Fondsgebundene LV, Rentenversicherung, Riester, Rürup (Policenmodell)

Relevanter Zeitraum

1994–2007

Mögliche Ansprüche

Widerruf, Prämienrückzahlung gekürzt um Vorteile

Vertragsart

Kapital-LV und Fondsgebundene LV, Rentenversicherung, Riester, Rürup (Antragsmodell)

Relevanter Zeitraum

Ab 1994

Mögliche Ansprüche

Rücktritt, Prämienrückzahlung gekürzt um Vorteile

Vertragsart

Alle LV 

Relevanter Zeitraum

Ab 2008

Mögliche Ansprüche

Widerruf, Prämienrückzahlung gekürzt um Vorteile + Schadensersatz bei Falschberatung

Vertragsart

Alle LV 

Relevanter Zeitraum

Ab 19.06.2026

Mögliche Ansprüche

Widerruf begrenzt auf 2 Jahre und 30 Tage, Schadensersatz nach allgemeiner Verjährung 3 Jahre, maximal 10 Jahre

Verjährung: Auch das ewige Widerrufsrecht kann durch Verwirkung eingeschränkt werden. Lassen Sie Ihren Vertrag sofort prüfen.

Abschnitt 02

Rürup-Rente: Wenn die Basisrente zur Kostenfalle wird

Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde als steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Die steuerliche Förderung ist real – aber viele Verträge wurden mit überhöhten Kosten und unrealistischen Renditeversprechen verkauft.

Besonders problematisch: Die Rürup-Rente ist nicht kündbar, sondern kann nur beitragsfrei gestellt werden. Wer einen teuren Vertrag abgeschlossen hat, sitzt daran fest.

Typische Pflichtverletzungen:

  • Keine Aufklärung über die fehlende Kündbarkeit

  • Überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite erheblich mindern

  • Empfehlung für Personen, für die das Produkt nicht geeignet ist

  • Unrealistische Renditeprognosen ohne Hinweis auf die Unsicherheit der Hochrechnung

Praxishinweis: Wenn Sie einen Rürup-Vertrag widerrufen, müssen Sie die erhaltenen Fördergelder zurückzahlen. Ich prüfe, ob stattdessen Schadensersatzansprüche gegen den Berater bestehen, die diese Kosten abdecken.

Abschnitt 03

Riester-Rente: Falschberatung und Rückforderung von Fördergeldern

Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das für Arbeitnehmer und bestimmte andere Personengruppen konzipiert ist. Die staatliche Förderung (Grundzulage, Kinderzulage, Sonderausgabenabzug) ist attraktiv – aber viele Verträge wurden an Personen verkauft, die gar nicht förderberechtigt sind, oder mit überhöhten Kosten, die die Förderung auffressen.

Typische Probleme bei Riester-Verträgen

  • Verkauf an nicht förderberechtigte Personen (z.B. Selbstständige ohne Pflichtversicherung)

  • Überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten

  • Fehlende Aufklärung über die Nachversteuerung im Rentenalter

  • Empfehlung eines ungeeigneten Riester-Produkts (z.B. Banksparplan statt Versicherung oder umgekehrt)

  • Falsche Angaben zur Förderhöhe oder zu den Voraussetzungen
Abschnitt 04

Überhöhte Kosten: Was Versicherer und Berater verschweigen

Ein zentrales Problem bei Kapital-LV, Rürup und Riester sind die Kosten. Versicherer sind verpflichtet, über die Kosten zu informieren – aber die Darstellung ist oft so komplex, dass Verbraucher die tatsächliche Belastung nicht erkennen können.

Folgende Kosten können bei Kapitalversicherungen anfallen:

  • Abschlusskosten: Einmalige Kosten für den Vertragsabschluss, die oft auf die ersten Jahre verteilt werden (Zillmerung)

  • Verwaltungskosten: Laufende Kosten für die Vertragsverwaltung

  • Fondskosten: Bei fondsgebundenen Produkten zusätzliche Kosten der Fonds

  • Stornierungskosten: Bei vorzeitiger Kündigung entstehen erhebliche Verluste durch die Zillmerung

Wenn diese Kosten nicht transparent kommuniziert wurden oder wenn die tatsächlichen Kosten erheblich von den prognostizierten abweichen, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Abschnitt 05

Aktuelle Rechtsprechung: Kapital-LV, Rürup & Riester

BGH · IV ZR 76/11 · 07.05.2014

Widerspruchsrecht bei Kapital-LV und -RV: Der BGH hat entschieden, dass Versicherungsnehmer, die keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben, den Vertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen können.

EuGH · C-209/12 · 19.12.2013

Europarechtswidrigkeit der deutschen Regelung: Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Regelung, nach der die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung dennoch nach einem Jahr endet, europarechtswidrig ist. Das hat den Weg für das ewige Widerrufsrecht geebnet.

BGH · IV ZR 201/17 · 2019

Rückabwicklung nach Widerruf: Der BGH hat die Berechnung des Rückzahlungsanspruchs nach Widerruf einer Kapital-LV präzisiert und klargestellt, welche Beträge der Versicherer zurückzahlen muss.

BGH · IV ZR 40/22 · 11.10.2023

Nutzungsherausgabe nach Widerruf: Der BGH hat klargestellt, dass Versicherer in der Widerrufsbelehrung auch über einen möglichen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen informieren müssen; fehlt dieser Hinweis, kann die Belehrung fehlerhaft sein.

Hinweis: Die genannten Urteile dienen als Beispiele. Bitte lassen Sie Ihren konkreten Fall individuell prüfen.

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EWIGES WIDERRUFSRECHT
Kapital-LV aus den Jahren 1994–2007? Das Widerrufsrecht kann noch bestehen. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.
WAS WIR PRÜFEN
Widerrufsbelehrung, Kosten (Effektivkostensatz), Fördervoraussetzungen, Beratungsprotokoll, Renditeprognosen
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In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir stellen gerne eine Deckungsanfrage für Sie.
Aus unserem Blog

Aktuelle Urteile & Beiträge zu Kapital-LV, Rürup & Riester

Wir verfolgen die Rechtsprechung zu Lebensversicherungen und Altersvorsorge laufend.

Häufige Fragen

FAQ: Kapital-LV, Rürup & Riester – Häufige Fragen

Möglicherweise ja. Wenn Ihre Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war, kann das Widerspruchsrecht noch bestehen. Das betrifft vor allem Verträge aus dem Zeitraum 1994–2007. Ich prüfe Ihren Vertrag und sage Ihnen, ob ein Widerspruch möglich ist.

Wenn die Renditeprognose unrealistisch war oder wenn Sie nicht ausreichend über die Kosten aufgeklärt wurden, können Schadensersatzansprüche gegen den Berater bestehen. Ich prüfe Ihren Vertrag und die Beratungsunterlagen.

Das ist ein klassischer Fall von Falschberatung. Wenn der Berater Sie nicht auf die Fördervoraussetzungen hingewiesen hat, haftet er auf Schadensersatz. Ich prüfe Ihren Fall.

Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie in der Regel nur den Rückkaufswert, der deutlich unter den eingezahlten Prämien liegen kann – wegen der Kosten. Bevor Sie kündigen, sollte ich prüfen, ob ein Widerspruch, Widerruf oder Schadensersatzansprüche die bessere Option sind.

Das hängt von der Art des Anspruchs ab. Beim Widerspruch oder Widerruf gibt es keine Frist, wenn die Belehrung fehlerhaft war (aber Verwirkung ist möglich). Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Für Neuverträge ab dem 19.06.2026 gilt eine Befristung auf 2 Jahre und 30 Tage. Lassen Sie Ihren Fall sofort prüfen.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Ich prüfe Widerspruchs- oder Widerrufsrechte sowie Schadensersatzansprüche bei Kapital-LV, Rürup und Riester.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich umfangreiche Erfahrung mit Ansprüchen gegen Versicherer und Berater bei Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Rürup- und Riester-Verträgen. Ich prüfe Ihren Vertrag, ermittle Ihre Ansprüche und setze sie durch.

Mandantenzufriedenheit lt. Anwalt.de
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Angelika Jackwerth – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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