LG Saarbrücken: Darlehensnehmer muss hohen Zins nicht zahlen

Die Überprüfung vieler Darlehensverträgen zeigt, dass Banken zu hohen Darlehenszinsen vereinbart haben. Wenn die Zinsen wucherisch werden, ist auch von Gesetzes wegen eine Grenze erreicht. Betroffene Verbraucher müssen sich das nicht gefallen lassen und können sich dagegen wehren – wie auch der Verbraucher am Landgericht Saarbrücken, der in einem Urteil vom 18. September 2020 gegen die Bank obsiegte.

Der Fall

Im August 2017 schloss der Beklagte einen Darlehensvertrag über 7.500,00 Euro ab. Die Bank vereinbarte mit ihm einen effektiven Zinssatz von 11,11 Prozent im Jahr, so dass er 40 Monate Raten á 225,30 Euro zahlen sollte. Der marktübliche Jahreszins lag jedoch im August 2017 lediglich bei 4,54 Prozent. Als der Kunde davon erfuhr, stellte er die Zahlungen ein. Er hatte sich selbst bereits gewundert, weil die Zinsen im Allgemeinen deutlich niedriger lagen. Die Bank kündigte das Darlehen und forderte den Kreditnehmer zur Zahlung von 5.029,67 Euro auf. Ohne Grund, befand das Landgericht und erklärte das mit der Sittenwidrigkeit der Zinsen. Der im Kreditvertrag vereinbarte Jahreszins war im Ergebnis mehr als doppelt so hoch wie der marktübliche Effektivzins. Maßstab ist nach Auffassung des Gerichts die MFI Zinsstatistik.

Die Rechtslage

Das Landgericht Saarbrücken hat bestätigt, dass die Bank bei der Zinsfestsetzung in ihren Verträgen nicht völlig frei ist. Vielmehr hat sie sich an dem marktüblichen Zins zu orientieren. Ist der Vertragszins jedoch rund doppelt so hoch wie der marktübliche Effektivzins oder liegt eine absolute Überschreitung von 12 Prozent vor, ergibt sich ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung der Bank und Gegenleistung des Darlehensnehmers. Der Kredit ist sittenwidrig. Liegt eine sittenwidrige Abweichung vor, wird sogar vermutet, dass die Bank vorsätzlich oder grob fahrlässig die schwächere Lage ihres Kunden ausgenutzt hat. Stellt sich der Darlehensvertrag als nichtig dar, hat die Bank den Darlehensvertrag neu abzurechnen. Zur Rückzahlung der Darlehensvaluta bleibt der Darlehensnehmer zwar verpflichtet, kann sich aber die zuviel gezahlten Zinsen anrechnen lassen. Bei älteren Darlehen kann sich hier schon ein lohnenswerter wirtschaftlicher Vorteil ergeben.

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Falls auch Sie auf Ihr Darlehen/Ihre Darlehen trotz anhaltender Niedrigzinsphase hohe Zinsen zahlen, bieten wir Ihnen eine Prüfung der Verträge an. Neben der Sittenwidrigkeit gibt es noch viele weitere Gründe, aus denen die Bank einer vorzeitigen Regulierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen muss. Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken sehr hartleibig sein können. Gegen die richtigen rechtlichen Argumente ist jedoch auch die Rechtsabteilung einer Bank machtlos. Wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die zu Ihnen passt.

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