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Neue Hoffnung für Lehman-Opfer

Für Lehman-Anleger, die ihre Zertifikate im Rahmen einer Beratung durch die MPC-Gruppe gekauft haben, ergeben sich mit einem positiven Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az. 5 U 1725/11) gute Chancen auf Entschädigung.

Im Zusammenhang mit der Beratung durch die MPC-Gruppe ist es nach Ansicht der Richter in München zu groben Beratungs- und Prospektfehlern gekommen. Sowohl die MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria AG, als auch die damals zur Unternehmensgruppe gehörende Assentus-Bank wurden zu umfangreichen Schadensersatzleistungen an die geschädigten Anleger verurteilt. Zu ersetzen ist der Anlagebetrag, der Ausgabeaufschlag sowie die Zinsen, die bei sicherer Anlage des Geldes hätten erzielt werden können.

Hintergrund des Prospektfehlers ist eine fehlerhafte Bezeichnung und Erläuterung der beteiligten Gesellschaften. So heißt es im MPC-Verkaufsprospekt zu den Lehman-Anleihen: „Die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. mit Sitz in New York wurde 1850 von den Brüdern Henry, Emanuel und Mayer Lehman gegründet und gehört heute zu den weltweit führenden Investmentbanken mit Niederlassungen in mehr als 20 Ländern“. Tatsächlich handelt es sich bei dem für den Vertrieb der Anleihen zuständigen Unternehmen lediglich um eine niederländische Enkelgesellschaft des Lehman-Brothers Konzerns. Für die Rückzahlung der Anleihen bestand zwar eine Garantie der Lehman Brothers Holdings Inc. Allerdings handelt es sich auch bei dieser Gesellschaft nicht um eine Investmentbank. Die Lehman Brothers Inc. war somit entegegen den Prospektangaben zu keinem Zeitpunkt an dem Geschäft mit den Anleihen beteiligt.

Die Anwälte der MPC-Gruppe argumentierten, die Konstruktion des Lehman-Brothers Konzerns und die damit einhergehenden gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen seien für die Entscheidung der Anleger, in Lehman-Zertifikate zu investieren, ohne Bedeutung. Die Richter des OLG München waren jedoch anderer Meinung. Insbesondere der Umstand, dass nur die im Prospekt angegebene, tatsächlich aber nicht beteiligte Lehman Brothers Inc. der strengen Einzelaufsicht der zuständigen US-Behörden unterlag, während die Konzernmutter und andere Lehman-Gesellschaften weniger genau oder gar nicht überwacht wurden, hätte Einfluss auf die Anlageentscheidung haben können.

Die MPC-Gruppe hat gegen das Urteil des OLG München Revision eingelegt. Es bleibt somit abzuwarten, ob sich der Bundesgerichtshof (BGH) der Rechtsauffassung der münchener Richter anschließt. Erst kürzlich hatte der BGH angekündigt, in den nächsten Monaten über weitere Klagen von Lehman-Opfern zu entscheiden.

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen

Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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