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Urteil stärkt Anleger offener Immobilienfonds

Erstmals hat ein Oberlandesgericht klargestellt, dass Banken und freie Anlageberater verpflichtet sind, Anleger offener Immobilienfonds über das Aussetzungsrisiko der oftmals sogar als mündelsicher gepriesenen Fondsanteile aufzuklären. Die Banken können dabei auch nicht einwenden, der Anleger könne die Anteile über die Börse verkaufen. Denn auch damit sei ein finanzieller Verlust verbunden. Seit 2008 haben vermehrt Anleger ihr Geld aus den Fonds herausgeholt und dadurch einen Liquiditätsengpass verursacht. 13 Fonds haben das nicht überlebt und befinden sich in Abwicklung. Es ist ihnen nicht gelungen, das dringend benötigte Kapital aufzutreiben. Das Urteil betrifft nicht nur die offenen Immobilienfonds, sondern auch die vielen, noch weit nach der Finanzkrise in 2008 aufgelegten Immobilien-Dachfonds, die sich oftmals auch als Vermögensverwaltung präsentiert haben. Die Anlegerin hat mit diesem Urteil ihre gesamten Einzahlungen erstattet bekommen. Nur die erhaltenen Auszahlungen musste sie sich anrechnen lassen.

Am 07.08.2013 hat der Ombudsmann der privaten Banken diese Begründung aufgegriffen. In diesem Schlichtungsverfahren ging es um die Anlage in einen zwei offene Immobilienfonds. Der Anleger hatte insgesamt fast 129.000 Euro in den SEB ImmoInvest und den SEB Kapitalprotekt P investiert. Nach dem von der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte erstrittenen Schlichtungsspruch haftet die Bank für das Aufklärungsverschulden, weil sie den Anleger nicht über das konkrete Risiko der Anteilsrücknahme aufgeklärt hat. Dieses Risiko war im Sommer 2009 hinreichend konkret. Die Bank hatte dem Anleger zwar die Broschüre „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“ überreicht. Das hielt der Ombudsmann jedoch nicht für ausreichend. Die Bank hat daher Schadensersatz zu leisten.

JACKWERTH Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern, ihre Anlage prüfen zu lassen.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, wird die Eintrittspflicht gleich mit geprüft. Wegen ggf. kurzer Verjährungsfristen sollte aber schnell gehandelt werden.

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