Bisweilen braucht es einen etwas längeren Atem. Während die Kunden der DSL-Bank zunächst mit der Klage am Landgericht (LG) Lüneburg scheiterten, bestätigte ihnen das Oberlandesgericht (OLG) Celle in dem verbraucherfreundlichen Urteil vom 30. März 2022 den vorzeitigen Ausstieg aus ihrer Baufinanzierung. Aufgrund ihres Widerrufs sind sie von Zins- und Tilgungszahlungen befreit (Aktenzeichen: 3 U 173/21).
Ausstieg aus Baufinanzierung
Die Kläger nahmen im Juni 2014 zur Finanzierung ihres Eigenheims bei der DSL-Bank ein Darlehen über 200.000 Euro auf. Die Bank verlangte hierfür bis 2034 jährliche Zinsen von 2,8 Prozent. 2020 widerriefen sie den Kredit und monierten gravierende Fehler in der Widerrufsbelehrung. Sie waren der Auffassung, keine weiteren Zahlungen mehr an die Bank leisten zu müssen. Da die DSL-Bank das nicht akzeptierte, kam es zum Rechtsstreit.
OLG Celle: Widerrufsrecht schützt Verbraucher
Das OLG Celle entschied, dass die Kläger das Widerrufsrecht aufgrund der fehlerhaften Belehrung der DSL-Bank wirksam ausgeübt haben. Die Widerrufsbelehrung der DSL-Bank genügt nicht den Anforderungen. Diese muss umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein, so das OLG Celle. Das war sie hier aber schon deshalb nicht, weil sie vorgab, der Widerruf hätte in Textform erfolgen müssen, während er auch mündlich hätte erklärt werden können. Die Widerrufsfrist hatte daher nicht zu laufen begonnen, so dass von den Bankkunden keine weiteren Zahlungen zu leisten waren.
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