Nachrangdarlehen sind ein gutes Geschäft – vor allem für Anbieter. Für Anleger sind es jedoch hochriskante Geldanlagen mit Totalverlustrisiko. Das gilt auch für die Investition bei Derivest GmbH. Am 11. März 2022 verurteilte das Landgericht (LG) Bayreuth einen Anlagevermittler zur Zahlung von fast 15.000 Euro nebst Zinsen, weil er die Anlegerin nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die geprellte Anlegerin: Aus Altersvorsorge wird Totalverlust
Auf Empfehlung ihres Beraters entschloss sich die Anlegerin in 2014, eine Anlage zu tätigen. Mit der Anlage sollte die Altersvorsorge ihrer Mutter abgesichert werden. Von dem Berater wurde ihr ein Gewinn von 6 Prozent in Aussicht gestellt. Daraufhin zahlte die Anlegerin 15.000 Euro nebst 600 Euro Agio ein. Derivest GmbH bot Anlegern eine festverzinsliche Kapitalanlage durch Nachrangdarlehen an, die je nach Tranche Zinsen in Höhe von 3,25 Prozent bis zu 7,5 Prozent pro Jahr abwerfen sollte. Erträge sollten aus der Investition in inflationsgeschützte Werte wie festverzinsliche Wertpapiere, Festzinsanlagen oder Sachwerte erzielt werden. 2018 und 2019 erhielt die Anlegerin zwar Auszahlungen. Nachdem aber am 7. November 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Amtsgericht Hof, Aktenzeichen IN 245/19), war die sie gezwungen, ihre Auszahlungen wieder zurückzuzahlen. In 2020 reichte sie wegen der unzureichenden Beratung Klage gegen ihren Vermittler ein.
LG Bayreuth bringt gute Neuigkeiten
Das LG Bayreuth stellte sich bei seiner Entscheidungsfindung auf die Seite der Anlegerin. Entgegen der Auffassung des Beraters, welcher der Meinung war, dass er über sämtliche Risiken einschließlich des Totalverlustrisikos und der Risiken im Zusammenhang mit der Nachrangklausel ausreichend aufgeklärt habe, sprach das Gericht der Anlegerin Schadensersatz in Höhe von 14.744,73 Euro zu. Das Gericht schrieb ins Urteil, dass es einer besonderen Risikoaufklärung über die Nachrangklausel bedurft hätte. Die Nachrangklausel mache die Anlage zu einem Risikoinvestment, da Anleger erst dann berücksichtigt werden sollten, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Das Gericht vertrat zudem die Auffassung, dass der Vermittler auch die gebotene Plausibilitätsprüfung nicht durchgeführt habe. Ein schlüssiges Gesamtkonzept sei nicht dargetan.
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Sind auch Sie Anleger von Derivest oder eines anderen Nachrangdarlehens wie etwa bei UDI und sorgen sich um Ihr Geld? Dann lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche und Verträge prüfen. Aufgrund möglicher Verjährung ist schnelles Handeln geboten. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.