Der Exporo-Anleger kann sich freuen: Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilte die Immobilien Crowdfunding-Plattform Exporo AG und ihre Tochter, die Exporo Forderungshändler II GmbH, am 18. Juli 2022 zu 8.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen (Aktenzeichen: 335 O 54/22). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Immobilienfinanzierung als aussichtsreiche Geldanlage
Die klagenden Anleger investierten 10.000 Euro über die Crowdfunding-Plattform Exporo in den Bau zweier Mehrfamilienhäuser, einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage “Am Hamburger Stadtpark“. Bei einer Laufzeit bis März 2020 sollten die Anleger im Gegenzug 5 Prozent Zinsen erhalten. Der Forderungskauf wurde über eine hundertprozentige Tochter der Exporo AG, die Exporo Forderungshändler II GmbH über die MHB-Bank AG (heute Raisin) als Partnerbank abgewickelt. Exporo sammelte ab Februar 2019 rund 2,5 Millionen Euro ein. Emittentin und Projektgesellschaft ist die Timmermannstr. 7 Hamburg GmbH & Co. KG. Als Sicherheit wurde den Anlegern eine erstrangige Grundschuld versprochen, zudem erhielten sie zur weiteren Absicherung ein Schuldanerkenntnis. Eine Treuhänderin hält die Sicherheiten für die Exporo-Anleger.
Fehler schon bei Vertragsschluss
Das geplante Vorhaben verlief nicht wie gewünscht. Die Fertigstellung zum 30. März 2020 verzögerte sich und ein Ende ist aufgrund steigender Baupreise derzeit nicht in Sicht. Schwierigkeiten bereitet auch die versprochene Absicherung durch die Grundschuld. Tatsächlich war diese von Anfang an nicht werthaltig. Ferner gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Treuhänderin nicht allein im Lager der Anleger steht. Wegen unzureichender Aufklärung tragen die Anleger aktuell das Risiko, rund 80 Prozent ihrer Anlage zu verlieren.
Schadensersatz für Anleger
Das Landgericht Hamburg sprach den Klägern 8.000 Euro Schadensersatz zu. Exporo sah sich offenbar chancenlos und erschien erst gar nicht zum Verhandlungstermin. Anleger haben daher vermutlich gute Chancen, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.
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