Mit Widerrufsjoker raus aus dem Kredit

Noch ist der Widerrufsjoker für Verbraucher eine gute Möglichkeit, sich noch vor Vertragsende von einem teuren Kreditvertrag zu lösen. Das gilt aber wohl nicht mehr lange. Bereits im Oktober 2022 könnte ein Gesetzesvorhaben dieses unbefristete “ewige” Verbraucherrecht zu Fall bringen.

Ewiger Widerruf bei fehlerhaften Angaben

In vielen Kreditverträgen für Autos und sonstige Konsumgüter sind in der Widerrufsbelehrung fehlerhafte Angaben zu finden. Hat die Bank falsch oder fehlerhaft informiert, so beginnt die sonst 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Vertrag kann auch noch Jahre später widerrufen werden. Es gilt das ewige Widerrufsrecht.

Fehler, die einen Ausstieg möglich machen:

  • Schlichtungsverfahren: wesentliche Informationen müssen enthalten sein, ein Verweis genügt nicht
  • Verzugszins muss in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben werden
  • Fehlende Vertragsunterlagen: gilt auch, wenn sie nicht lesbar sind oder eine zu kleine Schriftgröße haben
  • Verbundener Kreditvertrag: kein Hinweis, dass der Vertrag befristet geschlossen wurde und dass es sich um einen verbundenen Vertrag handelt
  • kein Hinweis auf Widerrufsfolgen
  • Angaben zur Restschuldversicherung fehlerhaft
  • Kreditvermittlung: keine Angaben zur Person

JACKWERTH Rechtsanwälte gegen Banken und Sparkassen

Wenn auch Sie sich von Ihrem Vertrag lösen möchten, ist schnelles Handeln erforderlich. Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit der Fachanwältin der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.