Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig traf am 16. Dezember 2021 (Aktenzeichen: 5 U 136/21) eine verbraucherfreundliche Entscheidung: Ein Mercedesfahrer konnte seinen Kreditvertrag widerrufen und spart dadurch Zins- und Tilgungsleistungen.
Widerrufsrecht bei Autokredit geltend machen
Der Autokäufer schloss 2018 mit der beklagten Mercedes-Benz Bank AG einen Kreditvertrag über 28.021,60 Euro ab, um damit einen Mercedes Benz E 220 CDI zu finanzieren. Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 widerrief der Kläger den Kreditvertrag mit der Begründung, dass nicht vollständig über die Vorfälligkeitsentschädigung sowie die Widerrufsfrist informiert worden sei. Das Landgericht Kiel wies die Klage in erster Instanz als unbegründet zurück, sodass der Autokäufer vor das OLG Schleswig zog.
OLG Schleswig: Widerruf ist wirksam
Das OLG Schleswig hielt den Widerruf für wirksam, sodass er Mercedeskäufer nicht länger verpflichtet war, Zins- und Tilgungsleistungen an die Bank zu entrichten. Das Gericht stellte fest, dass die im Vertrag enthaltenen Pflichtangaben nicht vollständig waren, sodass die sonst 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte und der Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden konnte. Von weiteren Zahlungen an die Bank wurde der Käufer nach Rückgabe des Autos frei.
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Verbraucher haben auch noch Jahre später die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Viele Kreditverträge, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden, können aufgrund fehlerhafter Informationen widerrufen werden. Aufgrund der neu geplanten EU-Richtlinie könnte die Zeit hierfür knapp werden. Wenn auch Sie sich von ihrem Vertrag lösen möchten, sprechen Sie mit den Anwältinnen der Fachkanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Das Telefonat ist für Sie kostenfrei.