BGH stärkt Rechte der Käufer bei Autofinanzierung

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die bundesweite verbraucherfreundliche Rechtsprechung gegen eine Autobank. In mehreren Urteilen vom 20. September 2022 stellte das Gericht fest, dass Autokäufer auch noch nach Jahren ihren Darlehensvertrag widerrufen können. Erst nach Widerruf und Rückgabe des Autos werden Ansprüche gegen die Bank fällig.

Widerruf eines Darlehensvertrages bei Honda-Bank

Die Klägerin aus dem BGH-Verfahren XI ZR 66/21 erwarb im September 2015 ein Fahrzeug der Marke Honda CR-V 1.6. Der Kaufpreis belief sich auf 27.785 Euro. Sie entschloss sich, bei der hauseigenen Bank einen Darlehensvertrag für die Finanzierung des Autos abzuschließen. Dieser belief sich bei einer Anzahlung von 6.000 Euro auf 21.785 Euro. Das Darlehen sollte in 59 Monatsraten zu je 205,12 Euro und einer Schlussrate in Höhe von 12.126 Euro beglichen werden. Im Jahr 2019 widerrief die Kundin ihren Vertrag, bot das Auto zur Abholung an und wollte ihre Anzahlung zurück.

Vertrag litt unter Mängeln

Die Klägerin berief sich dabei auf Mängel im abgeschlossenen Vertrag, sie sei nicht ordnungsgemäß über mögliche Verzugszinsen belehrt worden. Erneut wurde festgestellt, dass zur Autofinanzierung abgeschlossene Darlehensverträge fehlerhafte Belehrungen über Widerruf und Verzugszinsen enthalten (JACKWERTH berichtete: Erfolgreicher Widerruf; Widerruf bei BMW-Bank; Widerruf bei Mercedes-Benz-Bank)

Durch die fehlerhaften Pflichtangaben im Vertrag begann die Widerrufsfrist in der Regel noch nicht zu laufen und ein Widerruf des Vertrages war weiterhin möglich. Aber der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Im Ergebnis wies der BGH die Ansprüche der Klägerin als “derzeit unbegründet” zurück. Denn die Klägerin hatte das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zurückgegeben oder angeboten.

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Die im Grundsatz verbraucherfreundliche Rechtsprechung hilft Autokäufern, den Kreditvertrag für das Auto vorzeitig zu beenden. Viele Kreditverträge können aufgrund fehlerhafter Informationen widerrufen werden. Nehmen Sie zur weiteren Information Kontakt auf mit der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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