Verbraucher sehen sich oft mit Schwierigkeiten beim Darlehenswiderruf konfrontiert. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Juli 2023 stärkt nun die Verbraucherrechte. Demnach hat ein Darlehensnehmer einen Anspruch auf Nutzungsersatz hinsichtlich Zins- und Tilgungsleistungen, nachdem er den Darlehensvertrag widerrufen hat (Aktenzeichen: XI ZR 77/22).
Verbraucher schlossen Vertrag über Fernkommunikation ab
Gegenstand des Falles, mit dem sich das Gericht beschäftigte, waren zwei bereits 2005 im Fernabsatzgeschäft abgeschlossene Darlehensverträge. Das erste Darlehen belief sich auf 144.000 Euro zu einem anfänglichen effektiven Jahreszins von 4,21 Prozent Jahreszins und einer Zinsbindung bis Ende 2025. Der zweite Vertrag beinhaltete ein Darlehen in Höhe von 46.000 Euro. Beide Darlehen wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Die Verbraucher schlossen beide Darlehensverträge ausschließlich über Fernkommunikationsmittel ab.
Verbraucher unzureichend über Widerrufsrecht belehrt
Im März 2016 widerriefen die Kläger ihre bis dahin ordnungsgemäß bedienten Darlehensverträge. Hintergrund war, dass die Bank bei Vertragsabschluss unzureichend über das Widerrufsrecht belehrt hatte. Beide Darlehen wurden unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Später verlangten die Verbraucher von ihrer Bank Zahlung eines Nutzungsersatzes für die erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 94.705,05 Euro. Vor dem Land- und dem Berufungsgericht hatten die Kläger keinen Erfolg, so dass die Revision vor dem BGH eingelegt wurde.
BGH: Verbrauchern steht Nutzungsersatz zu
Der BGH stellte sich hinter die Verbraucher und erteilte den vorangegangenen Entscheidungen eine Absage. Nach Ansicht des höchsten Zivilgerichts stehe den Verbrauchern ein Nutzungsersatz gegenüber der darlehensgebenden Bank zu. Das Gericht begründete dies mit der verbraucherfreundlichen Auslegung aus dem Unionsrecht. Die Sache wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das sich mit der korrekten Höhe des Anspruchs zu befassen hat.
JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ansprüche aus Darlehensverträgen durch
Rund um Darlehensverträge kommt es oft zu Problemen mit den tatsächlichen Zahlungspflichten der Verbraucher. Denn oftmals belehren Banken im Vertrag nur unzureichend. Daraus können sich für Sie geldwerte Ansprüche ergeben, die wir gerne überprüfen und gegebenenfalls für Sie durchsetzen.