Der Abgasskandal zieht immer weitere Kreise. Bereits in 2020 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Fiat Chrylser Automobiles FCA Deutschland N.V. mit Sitz in Frankfurt durchsucht. Der Verdacht: auch Fahrzeuge dieses Konzerns sollen vom Abgasskandal betroffen sein. Betroffen sind von den über 200.000 Fahrzeugen vor allem Wohnmobile. Bei ihnen verbaut sein sollen Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung, die dafür sorgen, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhalten. In den USA hat FiatChrysler bereits 800 Millionen Dollar an Fahrzeugeigentümer und US-Behörden gezahlt. Auch in Europa kommt der Stein immer mehr ins Rollen.
EuGH: Abschalteinrichtung ist illegal
Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Aktenzeichen C-693/18) Stellung genommen zu den Abschalteinrichtungen und deutliche Worte gefunden: Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Daran ändert auch das Argument, die Abschalteinrichtung würde zu einer Verhinderung des Verschleißes oder der Verschmutzung des Motors beitragen, nichts. Eine Abschalteinrichtung ist laut EuGH nur zulässig, wenn sie vor plötzlichen und unmittelbaren Motorschäden schützt, die zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führt.
Deutsche Umwelthilfe mit schockierendem Ergebnis
In der Corona Pandemie boomt der Wohnmobilmarkt. Mit einer Pressemitteilung vom 11. Dezember 2020 gab die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekannt, dass sie bei zwei Wohnmobilien der Marke Fiat bei eigenen Messungen im Straßenverkehr eine bis zu zehnfache Überschreitung des Euro 5 Grenzwertes für Stickstoffoxide festgestellt hat. Diese Daten wurden der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Verfügung gestellt. Bei den getesteten Modellen handelt es sich um einen Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G mit Erstzulassung im Mai 2016 (Euro 5) sowie um einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150 mit Erstzulassung im Mai 2015 (Euro 5).
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