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AdConti: Betrügerisches Kapitalanlagemodell

Das Landgericht Düsseldorf hat einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen, die ihr Geld in die AdConti Pharma S.r.l. investiert hatte. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um ein gescheitertes, betrügerisches Kapitalanlagemodell.

Die klagende Anlegerin hatte der AdConti Pharma S.r.l. ein Darlehen in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen sollte mit 18 % p.a. verzinst werden. Der Rückzahlungsanspruch wurde durch eine Bürgschaft der Albatros Invest S.p.A. besichert. Zusätzlich wurde für die Abwicklung der Geschäfte zwischen der Anlegerin und einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft ein Treuhandvertrag geschlossen. Nachdem die Zinszahlungen zunächst vereinbarungsgemäß geleistet wurden, entschied sich die Klägerin, auf eine Auszahlung bei Laufzeitende zu verzichten und die Beträge weiterhin als Darlehen, diesmal auf unbestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen. Die neuen Darlehen wurden durch Garantieurkunden der Zuger Bürgschaftskasse AG besichert.

Weil in der Folgezeit die Zinszahlungen, angeblich wegen technischer Schwierigkeiten ausblieben, kündigte die Anlegerin die Darlehen zunächst ordentlich. Nachdem die AdConti ihr gegenüber wirtschaftliche Schwierigkeiten angekündigt hatte, folgte die fristlose Kündigung. Die ausgereichten Darlehensbeträge wurden im Anschluss weder von der AdConti, noch von der Zuger Bürgschaftskasse AG zurückgeführt.

Die schädigende Absicht der beteiligten Unternehmen zeigt sich bereits daran, dass von insgesamt 3,78 Mio. Euro Anlegergeldern rund 2 Mio. Euro nicht unmittelbar für das Anlagegeschäft verwendet wurden, sondern in Vorabprovisionen flossen, die in verschiedenen Konstellationen den Beklagten zugekommen sind. Weder die AdConti noch deren Geschäftsführer, der als Beklagter zum Schadensersatz verurteilt wurde, haben eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), derartige Bankgeschäfte vorzunehmen. Die Zuger Bürgschaftskasse AG, die als Sicherungsgeberin fungierte war zudem eine Briefkastenfirma. Ihre Liquidität reichte von Beginn an bei weitem nicht für die Sicherung der Darlehen.

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Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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