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ADLER GROUP: Aktionäre und Anleihegläubiger sind alarmiert

Die Talfahrt des Immobilienkonzerns Adler Group S.A. geht ungebremst weiter: Die Wirtschaftsprüfer von KPMG verweigerten für den Jahresabschluss 2021 das Testat (Versagungsvermerk). Hintergrund waren die Betrugs- und Manipulationsvorwürfe bei der Immobilienbewertung. Der Wert der Aktie sank drastisch, Anleger zittern nun um ihre Investition.

Die Unternehmensgruppe Adler Group S.A.

Das Immobilienunternehmen mit Sitz in Luxemburg und Berlin gehörte im letzten Jahr noch zu den sechs erfolgreichsten Immobilienkonzernen Deutschlands. In 2020 schlossen sich die Unternehmen Adler Real Estate, Consus Real Estate und ADO Properties zur Konzerngruppe Adler Group S.A. zusammen. Das Unternehmen konzentrierte sich auf die Bereiche Mietimmobilien und Immobilienentwicklung. Ende 2020 zählten fast 70.000 Wohneinheiten zum Vermögen der Adler Group, Ende 2021 waren es nur noch 27.500: Das Unternehmen musste einen Großteil der Wohnungen verkaufen, um seine Schulden zu tilgen.

Wirtschaftsprüfer: Kritik an der Adler Group

Seit Bekanntwerden von Leerverkäufen und Betrugsvorwürfen im Herbst 2021 steht das Unternehmen massiv in der Kritik. Der Jahresabschluss 2021 fiel dementsprechend schlecht aus: 1,7 Milliarden Euro Verlust musste das Unternehmen ausweisen. Adler beauftragte die Wirtschaftsprüfer von KMPG mit einer Sonderuntersuchung – mit fatalem Ergebnis. Zwar sah sich Adler zunächst noch entlastet, musste dann aber hinnehmen, dass die Wirtschaftsprüfer das Testat verweigerten. KMPG bemängelte unter anderem, dass das Unternehmen den Zugang zu Informationen verweigert habe. Auch der Vorwurf an den Konzern, dass nicht ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der Projekte vorhanden seien, konnte nicht widerlegt werden.  Der Aktienkurs fiel um rund 30 Prozent. Seit Februar 2022 läuft bei der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zudem ein Bilanzkontrollverfahren wegen des Verdachts des möglichen Insiderhandels.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Aktionäre und Anleihegläubiger

Die Verweigerung des Testats für eine Bilanz ist ein schlechtes Zeichen. Mit dem Testat wird die Gesamtlage des Unternehmens bewertet. Ist das nicht möglich, drohen Aktionären und Anleihegläubigern massive Wertverluste. Liegt ein Verstoß gegen kapitalmarktrechtliche Pflichten vor, können sie diese Verluste ersetzt verlangen. Auch Wirtschaftsprüfer stehen hier im Fokus. Für Anleihegläubiger besteht die zusätzliche Chance, die Rückzahlung im Wege der außerordentlichen Kündigung zu erhalten. Wir klären in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

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