Einfach und ohne viel Aufwand Gebrauchtes loswerden – ebay-Kleinanzeigen machen es möglich. Doch immer öfter nutzen Betrüger ebay und ähnliche Plattformen, um sich Zugang zu den Kontodaten der Verkäufer zu verschaffen und hohe Beträge abzubuchen. Um so erfreulicher ist ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Bonn vom 24. Mai 2024: Eine Sparkasse muss einer Kundin 4.829,42 Euro zuzüglich 401,39 Euro Anwaltskosten erstatten, nachdem diese Opfer eines solchen Betrugs wurde (Aktenzeichen: 112 C 100/23, nrk).
Frau wollte Jeans auf ebay-Kleinanzeigen verkaufen
Die Kundin verfügte über eine Mastercard der Sparkasse und nutzte diese für Online-Zahlungen über ihr Mobiltelefon mit der S-ID-Check-App. Zur Authentifizierung der Transaktionen war entweder der Fingerabdruck oder eine persönliche PIN erforderlich. Im Jahr 2023 wollte sie eine Jeans auf ebay-Kleinanzeigen verkaufen und erhielt das Angebot einer vermeintlichen Interessentin – die sich jedoch später als Betrügerin herausstellte.
Betrüger nutzen App zur Abbuchung mehrerer tausend Euro
Die angebliche Kaufinteressentin kontaktierte die Verkäuferin und gab an, mit der Funktion „Sicher Bezahlen“ von ebay bezahlt zu haben. Da die Kundin bisher keine Erfahrungen mit dieser Zahlungsmethode gemacht hatte, klickte sie kurze Zeit später auf eine täuschend echte E-Mail im typischen ebay-Layout mit einem Button „Geld bekommen“. Anschließend wurde sie auf eine Seite weitergeleitet, auf der sie ihre Kreditkartendaten eingab. Kurz darauf erhielt sie eine Benachrichtigung in der S-ID-Check-App mit dem Titel „Registrierung ändern“, die sie bestätigte. Der Schock folgte prompt: Unbekannte Dritte buchten insgesamt 4.829,42 Euro von ihrem Kreditkartenkonto ab. Sie sperrte sofort ihre Karte und forderte von der Sparkasse vergeblich die Erstattung. Sie argumentierte, die Kundin habe ihre Kreditkartendaten grob fahrlässig an die Betrüger weitergegeben, indem sie diese auf der gefälschten Website eingab und den Auftrag über die S-ID-Check-App bestätigte.
AG: Kundin handelte nicht grob fahrlässig – Bank muss volle Summe erstatten
Das Amtsgericht sah dies jedoch anders. Zwar gab die Frau ihre Daten unerlaubt weiter, grob fahrlässig handelte sie jedoch nicht. Denn die App hätte sie ausreichend warnen müssen, dass mit der Bestätigung ein anderes Mobilgerät Zugriff auf ihr Konto erhalten kann. Der Button „Registrierung ändern“ genügte nicht als Warnung. Dass durch die Freigabe der Anfrage der Kontozugriff übertragen wird, ist für einen durchschnittlichen Nutzer wie die Kundin nicht klar erkennbar. Die Sparkasse ist nun verpflichtet, die volle Summe sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin zu erstatten.
Bei Phishing: JACKWERTH Rechtsanwälte frühzeitig einschalten
Opfer eines Betrugs zu werden, ist in der heutigen digitalen Welt schnell möglich. Die Methoden entwickeln sich ständig weiter und werden immer ausgeklügelter. Wenn auch Sie durch Phishing oder ähnliche Betrugsmaschen Geld verloren haben und Ihr Kreditinstitut eine Erstattung verweigert, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Noch bevor Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse Angaben machen, empfehlen wir die Einschaltung unserer Kanzlei. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bankrecht prüfen wir Ihre Ansprüche gründlich und setzen diese gegebenenfalls gerichtlich für Sie durch.