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AG Düsseldorf: Bank haftet bei Kreditkartenbetrug im Online-Handel

Online-Shopping gehört für viele Verbraucher zum Alltag, zugleich nehmen Fälle von Kreditkartenbetrug im Internet zu. Dabei ist klar: Banken haften für nicht autorisierte Kreditkartenabbuchungen. Vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf konnten JACKWERTH Rechtsanwälte einen für die Mandantin günstigen Vergleich mit der Bank erzielen. Betroffene Verbraucher sollten ihre Ansprüche rechtlich prüfen lassen.

Online-Betrug beim Bezahlen mit Kreditkarte

Die Mandantin von JACKWERTH Rechtsanwälte wollte über einen seriös wirkenden deutschen Online-Shop Schuhe bestellen. Während des Bezahlvorgangs mit der Kreditkarte brach die Verbindung plötzlich ab, ohne dass eine Bestätigung erfolgte. Die Kundin ging daher davon aus, dass der Kauf nicht abgeschlossen worden war.

Erst mit der späteren Kreditkartenabrechnung stellte sie fest, dass mehrere Beträge in Höhe von insgesamt 1.251,85 Euro von ihrem Konto abgebucht worden waren. Der Zahlungsempfänger hatte seinen Sitz in Mexiko, obwohl der Internetauftritt keinerlei Hinweise auf einen Auslandsbezug enthielt. Die Mandantin kannte den Empfänger nicht, hatte keine TAN eingegeben und keine weiteren sicherheitsrelevanten Daten preisgegeben. Es handelte sich um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675u BGB, bei denen das Bankrecht Verbraucher ausdrücklich schützt.

AG Düsseldorf: Erst Gerichtsverfahren macht Erstattung möglich

Nachdem die Bank eine Erstattung außergerichtlich abgelehnt hatte, erhob JACKWERTH Rechtsanwälte Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Erst im Gerichtsverfahren kam es zu einem Vergleich, in dem sich die Bank zur Zahlung eines Großteils des Schadens, zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie zur Übernahme des überwiegenden Teils der Verfahrenskosten verpflichtete.

Die Entscheidung zeigt deutlich, dass Banken nicht pauschal auf ein angebliches Fehlverhalten ihrer Kunden verweisen dürfen. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Zahlungsvorgang autorisiert wurde. Ist dies nicht der Fall und liegt auch kein grobes Verschulden vor, haftet der Zahlungsdienstleister.

JACKWERTH Rechtsanwälte – bei Kreditkartenbetrug schnell handeln

Ihre Bank verweigert die Rückzahlung nach Kreditkartenbetrug oder Online-Banking-Missbrauch? JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten Verbraucher bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen, denn bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen bestehen gute Erfolgsaussichten.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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