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AG Kassel: 3.000 Euro Entschädigung für 88-Jährigen wegen verweigerter Ausstellung einer Kreditkarte

Finanzielle Unabhängigkeit und Flexibilität gewinnen im Ruhestand erheblich an Bedeutung. Umso schockierender ist es, wenn Banken ältere Menschen daran hindern. So wehrte sich ein 88-Jähriger vor dem Amtsgericht (AG) Kassel, nachdem ihm seine Bank aufgrund des hohen Alters die Ausstellung einer Kreditkarte verweigerte. Mit Urteil vom  7. September 2023 wurde ihm wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen (Aktenzeichen: 435 C 777/23).

Pensionierter Richter beantragte Kreditkarte

Der Kunde, ein 88-Jähriger pensionierter Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, beantragte im September 2022 bei einer Bank eine Kreditkarte. Hierzu nutzte er das Internetportal der Anbieterin. Die Kreditkarte sollte einen Verfügungsrahmen von 2.500 Euro haben und für eine unbefristete Laufzeit gültig sein. Die Pension des Mannes betrug 6.400 Euro monatlich. Per E-Mail lehnte die Bank im Oktober 2022 den Antrag ab und begründete dies damit, dass aufgrund des Alters des Mannes unsicher sei, ob der gewährte Kredit tatsächlich zurückbezahlt werden könne.

Kunde wehrt sich gerichtlich

Dies wollte sich der Richter im Ruhestand nicht gefallen lassen. In der Begründung der Bank, sein Alter verhindere wegen einer unsicheren Rückzahlungsprognose die Ausstellung einer Kreditkarte, sah der Mann eine Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Hierfür forderte er eine Entschädigung von 3.000 Euro. Die Bank lehnte dies ab; es habe sich um eine rein sachliche Beurteilung gehandelt, da mit höherem Alter das Risiko steige, dass Rückforderungsansprüche aufgrund des Todes des Kunden nicht durchgesetzt werden können. Ferner sei der Mann ohne Kreditkarte nicht in seiner Lebensführung beeinträchtigt. Der ehemalige Richter ging vor Gericht.

AG: Ablehnung der Bank ist Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

Das Gericht stellte sich hinter den pensionierten Mann. Mit der Ablehnung der Kreditkartenausgabe hatte die Bank nach Ansicht des Gerichts gegen das Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen. Bei einem solchen Massengeschäft seien die Vorschriften des AGG zu berücksichtigen. Die Ablehnung des Antrags unter Hinweis auf das Alter stelle eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung dar. Insbesondere sei der Mann aufgrund seiner Pension solvent und in der Lage, den gewährten Kredit zurückzugewähren. Wegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung stünden dem Richter nun 3.000 Euro Entschädigung zu.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei Altersdiskriminierung

Wenn Banken Anträge älterer Kunden unter Hinweis auf das Alter ablehnen, kann das im Zweifel geldwerte Entschädigungsansprüche wegen Altersdiskriminierung begründen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

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