Anlegerin muss nicht zahlen
Das Amtsgericht Goslar hat einer Anlegerin des insolventen Schiffsfonds MS Pride of Madrid Schifffahrtsgesellschafts mbH & Co. KG am 23. Februar 2015 Recht gegeben und die gegen sie gerichtete Rückzahlungsklage abgewiesen.
Die Anlegerin hat sich am 27. Februar 2007 an der Beluga Shipping GmbH & Co. KG MS Beluga Fascination mit nominal 15.000,00 € beteiligt, die später dann in MS Pride of Madrid umbenannt wurde. In den ersten Jahren erhielt sie regelmäßig die versprochenen Auszahlungen. Als der Fonds dann am 23. Juli 2012 in Insolvenz fiel, wie inzwischen über 400 weitere Schiffsfonds, musste die Anlegerin nicht nur einen Totalverlust hinnehmen, sondern sie wurde zudem auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt. Das Amtsgericht Goslar hielt die Klage jedoch für unbegründet, so dass die Anlegerin nichts zurückzahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Damit steht fest, dass es sich lohnen kann, sich gegen die unberechtigte Inanspruchnahme zu wehren.
Betroffene Anleger sollten sich rechtzeitig über ihre Rechte informieren. Möglicherweise bestehen Schadensersatzersatzansprüche. Eine anwaltliche Erstbewertung erhalten Sie durch die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte.