Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. März 2026 eine Warnung zur TGI AG veröffentlicht. Nach ihren Erkenntnissen gibt es Anzeichen dafür, dass das Unternehmen Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet, ohne den gesetzlich erforderlichen Verkaufsprospekt bereitzustellen – obwohl dieser für den Schutz von Anlegern zwingend vorgeschrieben ist.
„Goldkauf mit Rabatt“ – Kapitalanlage mit möglichem rechtlichen Risiko
Nach Informationen der BaFin sollen Investoren im Rahmen des Angebots der TGI AG Kapital einzahlen und dafür eine Verzinsung sowie zu einem späteren Zeitpunkt Gold erhalten. Teilweise wird dieses Konzept als „Goldkauf mit Rabatt“ vermarktet.
Die Aufsichtsbehörde weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei rechtlich um eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes handeln könnte. In diesem Fall wäre ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt zwingend notwendig. Ein solcher Prospekt liegt derzeit jedoch offenbar nicht vor.
Für Anleger stellt dies ein erhebliches Warnsignal dar: Fehlt ein Verkaufsprospekt, sind wesentliche Angaben zu Risiken, Struktur der Anlage und wirtschaftlichem Hintergrund häufig nicht verfügbar. Dadurch wird eine sachgerechte Anlageentscheidung deutlich erschwert.
Mögliche Ansprüche für Anleger der TGI AG
Bestätigt sich der Verdacht eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht, kommen für Anleger unter Umständen Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Darüber hinaus können auch Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geprüft werden.
Was betroffene Anleger jetzt tun sollten
Anleger, die bereits Kapital in die TGI AG investiert haben, sollten die aktuelle Situation genau beobachten und rechtlich bewerten lassen. Gerade bei Angeboten ohne veröffentlichten Verkaufsprospekt besteht häufig konkreter Handlungsbedarf.
Zu beachten ist insbesondere, dass mögliche Ansprüche gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegen. Betroffene sollten daher nicht zögern, sondern ihre rechtliche Position zeitnah prüfen lassen, um ihre Rechte zu sichern.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger
JACKWERTH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützt Anleger bundesweit bei der rechtlichen Bewertung ihrer Investition sowie bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Ansprüche effektiv geltend zu machen.