Online per Kreditkarte bezahlen – praktisch und (un)sicher? Betrüger nutzen Verkaufsplattformen vermehrt dazu aus, um an Kreditkartendaten zu gelangen und immensen Schaden anzurichten. Im Fall einer Kleinanzeigen-Nutzerin muss eine Bank nach einem Phishing-Angriff nun insgesamt 5.415,50 Euro erstatten, wie das Amtsgericht (AG) Stuttgart am 30. Januar 2025 entschied (Aktenzeichen: 1 C 3793/24).
Kundin nutzte Kleinanzeigen
Eine Kundin verfügte über eine Kreditkarte „Mercedes Benz Credit Card Silber“. Sie registrierte ihr aktuelles mobiles Gerät zur Nutzung der „BW-Secure-App“, die zur Authentifizierung von Zahlungsaufträgen verwendet wird. Im Jahr 2023 bot die Kundin auf dem Verkaufsportal Kleinanzeigen ein Telefon zum Verkauf an. Dieses wurde – so schien es – von einer Person mit der Funktion „sofort bezahlen“ erworben.
Unbekannte heben 4.875 Euro ab
Die Kundin erhielt nach einem Sofortkauf eine SMS mit einem Link, der sie auf eine betrügerische Website führte. In der Annahme, dem Kaufinteressenten eine Zahlung zu ermöglichen, gab sie dort ihre Kreditkartendaten ein und bestätigte die Transaktion über die BW-Secure-App, die fälschlicherweise als „Portalanmeldung“ bezeichnet wurde. Unbekannte registrierten ein fremdes Gerät und führten Transaktionen im Wert von 4.875 Euro durch. Nach der Sperrung der Karte forderte die Kundin eine Erstattung, da sie die Zahlungen nicht autorisiert hatte. Die Bank weigerte sich, zu zahlen, und warf ihr vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben.
AG: Bank muss Schaden vollständig erstatten
Das sah das Gericht anders: Die Kundenauthentifizierung der Bank war nicht stark und transparent genug für die Kundin. Die Bezeichnung „Portalanmeldung“ ließ die Kundin nicht erkennen, dass der Vorgang dazu führte, neue Mobilgeräte für die BW-Secure-App freizuschalten, wodurch Unbekannte Zugriff auf ihre Kreditkarte erhielten. Die Bank muss nun die vollen 4.875 Euro nebst vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro erstatten.
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