Das Landgericht Hannover hat das Bankhaus Hallmbaum AG für die Falschberatung im Zusammenhang mit einem Schiffsfonds und Lebenversicherungsfonds zu Schadensersatz in Höhe von über 49.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt.
Die Bank hatte einer konservativen Rentnerin in 2004 eine Beteiligung über 40.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio an einem Schiffsfonds MT Santa Ana Schiffahrtsgesellschaft Warnow mbH & Co. KG und in 2006 eine Beteiligung über 20.000 Euro zuzüglich 5 Prozent an einem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG zur Absicherung ihrer niedrigen Renten empfohlen. Die von der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte vertretene Anlegerin machte Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank geltend, da der Verlust der Kapitalanlagen droht. Das Landgericht hat in seinem Urteil vom 06. März 2014 festgestellt, dass die Bank ihre Pflicht verletzt habe, die Anlegerin über Rückvergütungen aufzuklären. In dem von der Fachanwältin Fiedler erstrittenen Urteil wird überdies festgestellt, dass es der Bank nicht gelungen ist, zu beweisen, dass die Anlegerin schon frühzeitig Kenntnis von den geflossenen Provisionen erlangt hat.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir helfen!
Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung Anlegerschutz getan. Anleger müssen sich nicht alles gefallen lassen, das gilt auch dann, wenn eine Bank auf der anderen Seite steht. Im Hinblick auf eine 10-jährige Verjährungsfrist wird daher dringend empfohlen, vergleichbare Anlage im eigenen Bestand auf mögliche Pflichtverletzungen hin zu prüfen. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger dabei. Zunächst wird im Rahmen einer kostengünstigen Erstbewertung geklärt, ob sich weitere Schritte lohnen. Anschließend werden rechtliche Möglichkeiten ausgelotet und gemeinsam mit den Anlegern beschritten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!