Steuerberater genießen zu Recht das Vertrauen ihrer Mandanten, was die Veruntreuung anvertrauter Gelder umso gravierender macht. In einem aktuellen Urteil vom 1. August 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Witwe eines verstorbenen Steuerberaters 50.000 Euro erstatten muss. Ihr Mann hatte das Geld nicht wie versprochen bei einer Bank mit 5,5 Prozent Zinsen angelegt (Aktenzeichen: III ZR 144/23).
“Superangebot” des Steuerberaters
Der inzwischen verstorbene Steuerberater betreute die steuerlichen Angelegenheiten eines befreundeten Ehepaares. Im Jahr 2007 unterbreitete er der Frau des späteren Klägers ein „Superangebot“ einer Berliner Bank. Dabei handelte es sich angeblich um eine Baranlagemöglichkeit mit einem Mindestbeitrag von 20.000 Euro und einer Laufzeit von 14 Monaten bei einem attraktiven Zinssatz von 5,5 Prozent.
Anlagebetrug mit gefälschten Dokumenten
Wie sich später herausstellte, war das vermeintlich attraktive Angebot eine Täuschung des Steuerberaters. Über mehrere Jahre hinweg fälschte er Schreiben der Bank, um die Anlegerin glauben zu lassen, dass es sich um eine seriöse und lukrative Anlagemöglichkeit handelte. In diesem Glauben überwies die Frau insgesamt 50.000 Euro an den befreundeten Steuerberater. Nachdem sie 2013 verstarb, wandte sich ihr Ehemann an den Steuerberater, um das Geld zurückzufordern. 2021 versicherte dieser, die Summe bald zurückzuzahlen, verstarb jedoch kurz darauf ebenfalls, bevor es dazu kam.
Betrugsopfer klagt gegen Witwe des Anlagebetrügers
Der Mann forderte von der Witwe des verstorbenen Steuerberaters die Rückzahlung der 50.000 Euro, die ihr Ehemann durch ein gefälschtes Anlageangebot erschlichen hatte. Ihr verstorbener Ehemann habe das Geld nie angelegt, sondern veruntreut. Die Witwe wies die Forderung zurück und berief sich auf die inzwischen eingetretene Verjährung. Während der Kläger vor dem Landgericht in erster Instanz Erfolg hatte, wurde die Klage im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht abgewiesen. Daraufhin legte der Mann Revision beim BGH ein, um das erstinstanzliche Urteil wiederherstellen zu lassen und sein Geld zurückzuerhalten.
BGH spricht Kläger 50.000 Euro zu
Der BGH entschied zugunsten des Betrugsopfers und sprach dem Ehemann der verstorbenen Anlegerin 50.000 Euro von der Witwe des verstorbenen Steuerberaters zu. Grundlage dafür sei ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Steuerberater, der das Geld entgegen seiner Zusage jedoch nicht bei der Bank angelegt hatte. Daher stehe dem Kläger ein vollständiger Rückzahlungsanspruch gegenüber der Erbin des Steuerberaters zu. Die Einrede der Verjährung wurde zurückgewiesen, da die Frist erst mit dem Tod des Steuerberaters zu laufen begonnen habe.
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