Viele Riester-Sparer mussten in der Vergangenheit feststellen, dass ihre ursprünglich zugesagte Monatsrente deutlich gekürzt wurde. Ursache waren nachträgliche Rentenkürzungen durch die Versicherer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) entschieden, dass eine Klausel zur einseitigen Reduzierung der Riester-Rente unwirksam ist. Für betroffene Anleger eröffnet sich damit die Chance auf höhere Rentenzahlungen und mögliche Nachzahlungen.
Riester-Vertrag enthält nachteilige Klausel
Die betroffenen Kunden hatten eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Bei diesen Verträgen richtet sich die Höhe der späteren monatlichen Rente nach einem im Versicherungsschein festgelegten Rentenfaktor. Dieser bestimmt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben gezahlt wird und stellt damit ein zentrales Leistungsversprechen für die Altersvorsorge dar.
Der Rentenfaktor basierte auf Annahmen zur Lebenserwartung der Versicherten sowie zu den erwarteten Kapitalmarkterträgen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. In den Versicherungsbedingungen behielten sich die Versicherer jedoch vor, diesen Rentenfaktor nachträglich herabzusetzen, wenn sich diese Annahmen – etwa aufgrund steigender Lebenserwartung oder sinkender Renditen – als ungünstiger erweisen sollten. Eine Verpflichtung, den Rentenfaktor bei später verbesserten Umständen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen. Entsprechende Klauseln wurden insbesondere in Verträgen aus dem Zeitraum Juni bis November 2006 verwendet.
BGH: Einseitige Kürzung der Riester-Rente unzulässig
Der BGH erklärte diese Regelung für unwirksam. Die einseitige Kürzungsmöglichkeit verstößt gegen das sogenannte Symmetriegebot: Ein Versicherer darf Leistungen nicht nur bei schlechteren Rahmenbedingungen senken, ohne sie bei späteren Verbesserungen wieder anzuheben. Zudem benachteiligt die Klausel die Versicherungsnehmer unangemessen und ist rechtlich unzulässig. Weder eine mögliche Überschussbeteiligung noch freiwillige Zusicherungen des Versicherers können diesen Nachteil ausgleichen. JACKWERTH Rechtsanwälte erstritt bereits am 12. Februar 2025 auf Linie der BGH-Rechtsprechung ein positives Urteil zu Gunsten unseres Mandanten.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Jetzt Rentenkürzungen prüfen lassen
Das Urteil stellt für betroffene Riester-Sparer einen wichtigen juristischen Wendepunkt dar. Wurde der Rentenfaktor in der Vergangenheit gesenkt, kommen Ansprüche auf Neuberechnung der Rente, Anpassung zukünftiger Rentenzahlungen und unter Umständen auch Nachzahlungen in Betracht.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüft Ihre Riester-Verträge auf unwirksame Klauseln und setzt die sich aus dem wegweisenden BGH-Urteil ergebenden Ansprüche durch – für eine faire Altersvorsorge und Ihre berechtigten Rentenansprüche.