Am 10. September 2020 berichteten JACKWERTH Rechtsanwälte über ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG), mit dem ein Kunde von der Commerzbank die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 21.600,00 Euro zurückerhält. Das Urteil sorgte für Aufsehen, da nach Recherchen des Handelsblatts rund 95.000 Verträge, die ab dem 22. März 2016 geschlossen worden sind, betroffen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen das Urteil des Oberlandesgerichts nun ab (Aktenzeichen XI ZR 320/20).
Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Wollen Darlehensnehmer ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen, ist oft eine empfindliche Entschädigungszahlung erforderlich. Zwar hat eine Bank grundsätzlich das Recht, für eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Dieses Recht ist jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere dürfen bei Allgemeinen-Verbraucherdarlehensverträgen die Angaben über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht unzureichend sein. Das vom höchsten deutschen Zivilgericht BGH bestätigte Urteil stärkt die Stellung der Darlehensnehmer enorm. Auch Verbraucherschützer vertreten die Auffassung, dass Banken für den vorzeitigen Ausstieg zu viel Geld von ihren Kunden verlangen.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Rechte
Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag, um sich gegen eine bereits gezahlte oder zu erwartende Vorfälligkeitsentschädigung zu wehren und die von Ihrer Bank verwendete Klausel überprüfen zu lassen. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit der erfahrenen Fachanwältin Angelika Jackwerth.