Wenn es um das Thema der Alterssicherung geht, kommen vor allem Lebens- und Rentenversicherungsverträge in den Sinn. Doch wenn sich diese für Verbraucher nicht lohnen, kann ein Ausstieg attraktiv werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 19. Juni 2024, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auch Jahre später widersprochen werden können und insgesamt eine Summe von 48.376,22 Euro zurückzuzahlen ist (Aktenzeichen: IV ZR 357/21).
Verbraucher schlossen Versicherungsverträge ab
Zwischen 1997 und 2006 schlossen Verbraucher vierzehn Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ab, überwiegend im sogenannten Policenmodell. In den Verträgen war zwar eine Widerspruchsbelehrung enthalten. Allerdings fehlte dort ein Hinweis auf die erforderliche Schrift- oder Textform des Widerspruchs. Im Jahr 2017, also mehr als zehn Jahre nach Abschluss des letzten Vertrages, wurde der Widerspruch der Versicherungsverträge gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklärt.
BGH: Belehrung fehlerhaft – Widerspruch auch Jahre später möglich
Weil die Versicherung die Rückzahlung verweigerte, wurde die Rückforderung gerichtlich durchgesetzt. In den Vorinstanzen wurde der Widerspruch noch abgewiesen, jedoch hatte die Revision vor dem BGH Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Widerspruchsbelehrung aufgrund des fehlenden Hinweises auf die erforderliche Form den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprach. Daher hatte die Widerspruchsfrist nie zu laufen begonnen – Widerspruch und die Rückabwicklung sind auch Jahre später noch möglich. Insgesamt ist eine Summe von 48.376,22 Euro zu erstatten.
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