BONUS.GOLD: Anleger müssen handeln

Bonus.Gold-Anleger bangen schon seit letztem Jahr mit einem Einsatz von 45 Millionen Euro um ihre Investition. Am 11. April 2022 eröffnete das Amtsgericht Köln jetzt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bonus.Gold GmbH (Aktenzeichen: 70a IN 228/21). Anleger können ihre Forderungen bis zum 15. Juni 2022 anmelden.

Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet

Nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens war lange Zeit nicht klar, ob die angepriesenen Goldbestände tatsächlich existieren, und falls ja, ob diese die Kosten des Insolvenzverfahren decken können. Inzwischen ergab die Prüfung des Insolvenzverwalters, dass ausreichende Bestände vorhanden sind, um das Verfahren zu eröffnen. Die Gläubigerversammlung soll am 13. Juli 2022 stattfinden. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Felix Höpker von der Kanzlei White & Case bestellt.

Ansprüche rechtzeitig anmelden

Für Anleger bedeutet das, sie müssen rechtzeitig aktiv werden. Forderungen sind rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anzumelden, damit diese im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig raten wir dazu, Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater prüfen zu lassen. Diese hätten besonders auf die mit dem Totalverlustrisiko belastete Anlage hinweisen müssen. Da es zudem frühzeitig Hinweise darauf gab, dass der Goldbestand möglicherweise nicht oder nicht in dem versprochenen Umfang existiert, wäre auch insoweit ein Hinweis geboten gewesen. Anleger sollten daher ihre Ansprüche prüfen lassen, um hohe Verluste zu vermeiden.

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen sich ein

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei der Anmeldung der Forderungen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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