Die Zahl der Betrugsfälle auf Online-Verkaufsplattformen nimmt rasant zu. Das Urteil des Amtsgerichts (AG) Stuttgart vom 19. Dezember 2024 zeigt jedoch, dass sich eine rechtliche Gegenwehr lohnen kann: Die BW-Bank muss einem Kunden nach einem Betrugsfall 1.969,66 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 379,37 Euro zuzüglich Zinsen erstatten (Aktenzeichen: 1 C 2385/24).
Verbraucher war langjähriger BW-Bank-Kunde
Der Geschädigte war seit Jahren Kunde der BW-Bank, nutzte deren Online-Banking und besaß seit 2022 eine Kreditkarte. Zur Freigabe von Zahlungen hatte er sein Smartphone für das „BW-Secure“-Verfahren registriert.
Im Jahr 2023 bot er über die Plattform Kleinanzeigen eine Skihose zum Verkauf an. Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Interessent, der einen Direktkauf vorschlug. Dieser drängte auf eine Abwicklung über die Funktion „Sicher bezahlen“ und gab vor, den Kaufpreis bereits überwiesen zu haben. Tatsächlich handelte es sich um einen Betrüger.
Unbekannte erlangen Zugriff auf das Konto
Der Kunde erhielt eine täuschend echt wirkende E-Mail, die angeblich von der Verkaufsplattform stammte. Darin wurde er zur Bestätigung der Transaktion aufgefordert. Per Klick auf einen Link gelangte er auf eine gefälschte Website, auf der er seine Kreditkartendaten eingab. Anschließend bestätigte er in seiner BW-Secure-App eine sogenannte „Portalanmeldung“. Dadurch konnten die Betrüger ein eigenes Mobilgerät registrieren und schließlich 1.969,66 Euro von seinem Konto abbuchen.
Kunde fordert Erstattung – Bank lehnt ab
Der Kunde bemerkte die unberechtigte Abbuchung sofort und schaltete einen Anwalt ein. Er forderte von der BW-Bank die Rückzahlung, da er die Transaktion nie autorisiert habe. Die Registrierung eines weiteren Geräts mit der „Portalanmeldung“ im BW-Secure-Verfahren sei für ihn nicht erkennbar gewesen. Die Bank wies die Forderung zurück und warf dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vor – der Fall landete vor Gericht.
AG: BW-Bank verstieß gegen Transparenzpflicht
Das AG stellte sich auf die Seite des geschädigten Kunden. Banken seien verpflichtet, Authentifizierungsprozesse verständlich und transparent zu gestalten. Die Bezeichnung der Geräte-Registrierung als „Portalanmeldung“ sei irreführend und genüge diesen Anforderungen nicht. Die BW-Bank muss dem Kläger daher 2.349,03 Euro zuzüglich Zinsen erstatten.
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