AG Stuttgart: BW-Bank muss 2.349,03 Euro nach Online-Banking-Betrug erstatten

Die Zahl der Betrugsfälle auf Online-Verkaufsplattformen nimmt rasant zu. Das Urteil des Amtsgerichts (AG) Stuttgart vom 19. Dezember 2024 zeigt jedoch, dass sich eine rechtliche Gegenwehr lohnen kann: Die BW-Bank muss einem Kunden nach einem Betrugsfall 1.969,66 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 379,37 Euro zuzüglich Zinsen erstatten (Aktenzeichen: 1 C 2385/24).

Verbraucher war langjähriger BW-Bank-Kunde

Der Geschädigte war seit Jahren Kunde der BW-Bank, nutzte deren Online-Banking und besaß seit 2022 eine Kreditkarte. Zur Freigabe von Zahlungen hatte er sein Smartphone für das „BW-Secure“-Verfahren registriert.

Im Jahr 2023 bot er über die Plattform Kleinanzeigen eine Skihose zum Verkauf an. Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Interessent, der einen Direktkauf vorschlug. Dieser drängte auf eine Abwicklung über die Funktion „Sicher bezahlen“ und gab vor, den Kaufpreis bereits überwiesen zu haben. Tatsächlich handelte es sich um einen Betrüger.

Unbekannte erlangen Zugriff auf das Konto

Der Kunde erhielt eine täuschend echt wirkende E-Mail, die angeblich von der Verkaufsplattform stammte. Darin wurde er zur Bestätigung der Transaktion aufgefordert. Per Klick auf einen Link gelangte er auf eine gefälschte Website, auf der er seine Kreditkartendaten eingab. Anschließend bestätigte er in seiner BW-Secure-App eine sogenannte „Portalanmeldung“. Dadurch konnten die Betrüger ein eigenes Mobilgerät registrieren und schließlich 1.969,66 Euro von seinem Konto abbuchen.

Kunde fordert Erstattung – Bank lehnt ab

Der Kunde bemerkte die unberechtigte Abbuchung sofort und schaltete einen Anwalt ein. Er forderte von der BW-Bank die Rückzahlung, da er die Transaktion nie autorisiert habe. Die Registrierung eines weiteren Geräts mit der „Portalanmeldung“ im BW-Secure-Verfahren sei für ihn nicht erkennbar gewesen. Die Bank wies die Forderung zurück und warf dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vor – der Fall landete vor Gericht.

AG: BW-Bank verstieß gegen Transparenzpflicht

Das AG stellte sich auf die Seite des geschädigten Kunden. Banken seien verpflichtet, Authentifizierungsprozesse verständlich und transparent zu gestalten. Die Bezeichnung der Geräte-Registrierung als „Portalanmeldung“ sei irreführend und genüge diesen Anforderungen nicht. Die BW-Bank muss dem Kläger daher 2.349,03 Euro zuzüglich Zinsen erstatten.

Konto leergeräumt? JACKWERTH Rechtsanwälte helfen

Verbraucher konnten immer wieder erfolgreich gegen unautorisierte Zahlungen vorgehen. Sollten Sie Opfer von Phishing oder Kreditkartenbetrug geworden sein, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Erstattungsansprüche schnell, professionell und zuverlässig durchzusetzen.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.