Carpediem stellt Geschäftsbetrieb ein

Der Finanzvertrieb Carpediem hat Anlegern hochriskante Beteiligungen der Cis Deutschland AG vermittelt. Ende August kam das Aus für das Unternehmen. Der Geschäftsbetrieb wurde bis auf Weiteres eingestellt.

Zahlreiche Anleger waren seit 2008 zur Kündigung ihrer Lebensversicherungs- und Sparverträge überredet worden, um anschließend das freie Kapital in die hochriskanten Beteiligungen der Cis AG zu investieren.

Die Gründe für das abrupte Ende des Finanzvermittlers sind nicht bekannt. Unternehmensinterne Streitigkeiten hatten nach Informationen von Finanztest zuletzt dazu geführt, dass leitende Mitarbeiter entlassen und durch den Geschäftsführer Daniel Shahin öffentlich als illoyal und unfähig bezeichnet wurden. Weitere Streitpunkte seien Provisionen und und angeblich offene Forderungen gegen ehemalige Mitarbeiter. Nun soll die Carpediem Vertriebsgesellschaft mbH sämtliche Ansprüche an die DSI GmbH abgetreten haben. Dabei fällt auf, dass Daniel Shahin auch Geschäftsführer der DSI GmbH ist.

Das Scheitern des von der Cis AG aufgelegten Garantie Hebel Plans ’08 kommt nicht überraschend. Bereits im Jahre 2011 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die prognostizierten zweistelligen Renditen nicht erzielt werden konnten. Anstatt den Fonds danach sofort aufzulösen und das vorhandene Kapital zu verteilen, wurde das Risiko hochgeschraubt und weitergemacht. Die Anlage wurde unter angeblicher Zustimmung der Anleger auf ein sog. Blindpool-Modell umgestellt. Dadurch war es der Cis AG nunmehr möglich, die Anlegergelder nach Belieben in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen und Projekte aller Art zu investieren. Die Geschäftsführung erhielt dazu „erweiterte Handlungsspielräume“. Die Cis AG selbst darf danach auch selbst Anlegergelder in Unternehmen investieren, mit denen sie selbst gesellschaftsrechtlich verflochten ist. Damit steigt das Risiko erheblich.

Seit 2008 steht das Beteiligungsangebot der Cis AG auf der Warnliste der Finanztest. Darin wurde neben der Erläuterung des hohen Risikos für Anleger auch auf die Geschäftspraxis des Vertriebsunternehmens hingewiesen.

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen

Regelmäßig war bereits die Vermittlung nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht.

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